Schulen, die im Jahr 2026 eine Fahrt zu einer Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in Mittel- oder Osteuropa planen (z.B. Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Oświęcim, Gedenkstätte Terezín, ehemaliges Ghetto Warschau) können hierfür finanzielle Unterstützung beantragen.
Förderung des Internationalen Bildungs- und Begegnungswerks Dortmund (IBB)
Gedenkstättenfahrten, die vom IBB gefördert werden, sollen losgelöst sein vom schulischen Bewertungsrahmen. Die Kooperation mit einem außerschulischen Träger der Jugendarbeit ist daher Voraussetzung einer Förderung. Im Jahr 2026 können übergangsweise Fördervereine von Schulen aus Rheinland-Pfalz diese Rolle übernehmen und Anträge stellen. Die Anträge sollten spätestens 12 Wochen vor Fahrtantritt beim IBB vorliegen.
Die großzügigen Fördermittel stammen aus den Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes und dem Bundesprogramm „Jugend erinnert“. Bei der Antragstellung ist Einiges zu beachten - daher bietet das IBB am 04.03.2026 ein digitales Austauschtreffen an, bei dem die Abläufe noch einmal erklärt und wichtige Fragen beantwortet werden.
Umfassende Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite des IBB. Für rheinland-pfälzische Schulen wird es noch einen zusätzlichen Informations-Termin geben. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, schicken Sie uns gerne eine Mail und wir informieren Sie, sobald der Termin feststeht.
Förderung des Landes Rheinland-Pfalz
Mehrtägige Fahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Mittel- und Osteuropa sind mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Daher stellt das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 zusätzliche Fördermittel zur Verfügung, so dass diese Fahrten mit bis zu 1.500€ pro Lerngruppe und Fahrt gefördert werden können.
Die Fördermittel können über die Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen im Rahmen des normalen Antragsverfahrens beantragt werden. Die Anträge sollten spätestens 8 Wochen vor Fahrtantritt bei der Koordinierungsstelle per Mail eingehen.
