Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten in Mittel- und Osteuropa
Förderung durch das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk
Im Jahr 2026 gibt es eine Ausnahmeregelung für rheinland-pfälzische Schulen: Ihre Fördervereine können Fördermittel des Bundes beim Internationale Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH (IBB) beantragen!
Gefördert werden Fahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und Ausland. Als Gedenkstätten gelten historische Lernorte an Orten ehemaliger nationalsozialistischer Konzentrationslager, Vernichtungslager, Ghettos und an Orten der Massenermordung.
Die Anträge werden gestellt an die IBB gGmbH und sollten mindestens zwölf Wochen vor Fahrtbeginn dort eingehen.
Wichtige inhaltliche Vorgaben bei der Antragstellung sind unter anderem:
- Die Fahrt sollte mindestens vier, höchstens acht Programmtage umfassen.
- 80% des Programms sollten sich mit der Geschichte der gewählten Gedenkstätte auseinandersetzen.
- Es werden nur volle Programmtage (mindestens sechs Stunden zu inhaltlichen Themen) gefördert.
- Die Teilnehmenden sollten an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme mitwirken.
- Die Fahrt sollte in einem bewertungsfreien Rahmen stattfinden.
- Eine inhaltliche und der Thematik angemessene Vor- und Nachbereitung und Reflexionsrunden während der Fahrt sollten Teil des Konzeptes sein.
Förderung pro Teilnehmerin und Teilnehmer:
- Bis 40€ Programmkosten/Unterkunft und Verpflegung pro Programmtag, zzgl. An- und Abreisetag, sofern diese nicht als Programmtage gelten.
- Bis 80€ Reisekostenzuschuss.
- Gegebenenfalls pro Programmtag Honorarkosten in Höhe von 305€
Das IBB gewährt keine Vollfinanzierung. Der Einsatz von Teilnahmebeiträgen, Eigenmitteln oder Drittmitteln sind Voraussetzung für die Zuwendung. Der Anteil von TN-Beiträgen und Eigenmitteln (inklusive Spenden u.ä. aus nicht-öffentlichen Mitteln) sollte mindestens 10% betragen. Fördermittel können anteilig (80%) als Vorschuss ausgezahlt werden.
Ansprechpersonen des IBB stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Die Kontaktdaten, sowie detaillierte Informationen zur Antragstellung, den Förderbedingungen aber auch hilfreiche Tipps zur Vor- und Nachbereitung einer Fahrt finden Sie auf der Webseite des IBB.
Förderung durch die Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit
Nicht alle Schulen, die eine Fahrt nach Auschwitz oder eine andere Gedenkstätte in Mittel- und Osteuropa planen, erfüllen die formalen und inhaltlichen Kriterien für eine Förderung durch das IBB. Diese Schulen können einen Antrag auf Förderung bei der Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit stellen:
- Sie können eine Förderung von maximal 1.500€ pro Lerngruppe und Fahrt beantragen.
- Sie können das reguläre Antragsformular der Koordinierungsstelle nutzen
- Die Anträge sollten mindestens acht Wochen vor Fahrtantritt bei der Koordinierungsstelle eingehen (gerne per Mail von einer offiziellen Schuladresse).
- Dem Antrag ist ein detailliertes Programm beizufügen, aus dem hervorgeht, dass sich die Gruppe im überwiegenden Teil der Zeit mit dem Gedenkort und seiner Geschichte auseinandersetzt.
- Darüber hinaus gelten die Förderkriterien der Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit.
Wenn Sie Fragen oder Unterstützungsbedarf haben sollten, kontaktieren Sie uns!
