Nach Änderung des Landesreisekostengesetzes unter anderem bezüglich der Dienstreisen zur Aus- und Fortbildung wird das Verpflegungsverfahren mit Wirkung ab 1. Januar 2015 für PL-Veranstaltungen an allen Standorten mit Ausnahme von Speyer (hier erst ab 1. August 2015) umgestellt:
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten vor Ort Informationen zu den Verpflegungsmöglichkeiten.
- Die Verpflegung von Amts wegen entfällt.
- Dafür erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ungekürztes Tagegeld im Rahmen des Landesreisekostengesetzes.
Die entsprechend angepassten Formulare zur Abrechnung der Reisekosten etc. finden Sie hier auf dem Bildungsserver: https://bildung-rp.de/lehrkraefte/anmeldung.html
