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Fortbildungsbudget für Schulen
In unserer Wissens- und Informationsgesellschaft ist eine regelmäßige qualifizierte Fortbildung zu einer zwingenden Notwendigkeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geworden. Dies gilt insbesondere auch für Lehrkräfte und alle anderen an Schule tätigen Berufsgruppen, um dem Bildungs- und Erziehungsanspruch unserer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Vor allem Schulen, die sich pädagogisch weiterentwickeln und deren Kollegien sich neuen Herausforderungen stellen, haben einen erhöhten Bedarf an Fortbildung und Unterstützung.
Um diesem Bedarf gerecht zu werden, stellt das Land Rheinland-Pfalz Ganztagsschulen, Schwerpunktschulen sowie Förderschulen, die sich zu Förder- und Beratungszentren weiterentwickeln, ein (schul-)jährliches Fortbildungsbudget zur Verfügung, mit dem Fortbildungsveranstaltungen für die pädagogische Weiterentwicklung finanziert werden können.
Sie möchten mehr darüber erfahren oder haben Fragen? Dann informieren Sie sich gerne hier auf den Seiten.
Einreichungsfrist FoBu-Abrechnungen Schuljahr 2025/26
Der Haushaltsschluss 2026 steht bevor. Die Einreichungsfrist für die FoBu-Abrechnungsunterlagen abgeschlossener Maßnahmen aus dem Schuljahr 2025/26 ist der 15. November 2026. Bitte senden Sie Begleitschreiben, Rechnungen und weitere Unterlagen bis dahin an fobu(at)pl.rlp.de.
Ab 20. Oktober 2026: Änderungen im FoBu-Portal
Um die Abwicklung einer Maßnahme aus dem Fortbildungsbudget von Antragstellung bis hin zum Abschluss auf Seiten der Schule zu vereinfachen, wurden im FoBu-Portal Änderungen vorgenommen.
Aus den ehemals drei Reitern „Maßnahme“, „Evaluation“, „Abrechnung“ wurden vier Reiter „Maßnahme“, „Evaluation“, „Rechnung“ und „Abschließen“.
Unter dem Reiter „Rechnung“ sind von der Schule die Rechnungen zu erfassen. Nach erfolgreicher Eingabe der Rechnungsdaten ist es nun auf dem letzten Reiter „Abschließen“ möglich, die Maßnahme auf Seiten der Schule abzuschließen und das notwendige Begleitschreiben zu drucken.
NEU ab Juni 2025: Löschen genehmigter Maßnahmen
Sollte eine bereits genehmigte Maßnahme nicht durchgeführt worden sein und im laufenden Schuljahr auch nicht mehr durchgeführt werden, können Sie die Löschung über einen Button im Portal beantragen, damit die Gelder wieder frei werden. Den Button finden Sie, wenn Sie die genehmigte Maßnahme öffnen. Er befindet sich am unteren Seitenrand ("Storno beantragen").
NEU ab Januar 2025: Abrechnungen nur noch digital
Seit Januar 2025 hat sich der Rechnungslauf geändert. Sie können nun alle Unterlagen zur Abrechnung von Fortbildungsmaßnahmen per E-Mail an folgende Adresse senden: FOBU(at)pl.rlp.de
Rechnungen und Unterlagen, die Sie in Papierform erhalten, bitte einscannen und der E-Mail anfügen. Digitalrechnungen können einfach weitergeleitet werden. WICHTIG: Bitte fügen Sie der E-Mail immer auch das im Portal erstellbare Begleitschreiben hinzu. Dieses können Sie in Ihrer Maßnahme im Bereich „Abrechnung“ erzeugen, indem Sie – nach Eingabe Ihrer Rechnungsbeträge bzw. angefallenen Kosten – auf „Begleitschreiben drucken“ gehen und sich dieses als PDF speichern.
FoBu-Portal

Sie möchten eine Fortbildungsmaßnahme beantragen? Hier geht es zum FoBu-Portal. Der Zugang ist nur mit eigens zugeteilten Login-Daten möglich. Dafür wenden Sie sich bitte an eSchule24.


