Mit der sogenannten Schulbaurichtlinie, konkret der Verwaltungsvorschrift "Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus", regelt das Land zum einen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den aktuellen pädagogischen Anforderungen zu entsprechen. Zum anderen ist darin geregelt, wann sich das Land an den Baumaßnahmen der Schulträger beteiligt und diese finanziell fördert.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den <link https: bm.rlp.de service pressemitteilungen detail zukunftsfaehige-schulen-fuer-beste-bildung-neue-schulbaurichtlinie-fuer-flexible-und-zukunftsfaehige-raeume-in-kraft external-link-new-window>Seiten des Bildungsministeriums.
Das Pädagogische Beratungssystem (PäB) hat Zuwachs bekommen - Beratungsgruppe Schulbau
Am 22.11.2023 wurden zehn Beratungskräfte für Pädagogischen Schulbau (BfPS) zertifiziert. Sie werden die Umsetzung der neuen Schulbaurichtilinie unterstützen, die ab Januar 2024 in Kraft trat. Diese sieht statt bisher Raumplanung eine Flächenplanung vor und bietet somit viel mehr Freiheiten für die Schulen (z. B. Clusterlösungen, Lernateliers etc.).
Erwartet wird von den Schulen ein pädagogisches Konzept, bei dessen Erstellung die Beratungskräfte unterstützen können. Leiter der Gruppe ist Timo Schlosser.
Zum Angebot: <link beratung paedagogische-beratung beratungsgruppen paedagogischer-schulbau.html external-link-new-window>bildung-rp.de/beratung/paedagogische-beratung/beratungsgruppen/paedagogischer-schulbau.html