Freundes- und Förderkreis des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien Trier e. V.

Unsere Ziele
  1. Der Verein fördert Bildungs- und Ausbildungsarbeit, auch finanziell. Insbesondere unterstützt er Aufgaben und Wege der Lehrkräftebildung und die Öffnung des Studienseminars zur Region.
  2. Er baut Beziehungen zwischen an der Lehrkräfteausbildung Beteiligten und Interessierten unter anderem durch kulturelle Veranstaltungen aus.
  3. Er führt ehemalige und heutige Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder zusammen und schlägt eine Brücke zwischen den Lehrkräftegenerationen.
Der Verein will die Lehrkräfte(aus)bildung fördern. Dies geschieht u.a. durch folgende Aktivitäten:
  • Organisation und Durchführung von Bildungs- und Kulturangeboten (Studientage, Vorträge, Ausstellungen, Exkursionen, Bildungsgänge u.a.m.)
  • Finanzierung von bzw. Zuschüsse zu speziellen Ausbildungsangeboten im Berufspraktischen Seminar und in den Fachdidaktischen Seminaren
  • Auslobung von Preisen für *die beste Prüfungsleistung und für *beispielhaften Einsatz im Ausbildungsjahrgang
  • Individuelle Förder- und Trainingsangebote, z.B. durch Senior Advising, d.h. regelmäßige Gesprächs- und Beratungsangebote (Coaching) für Referendarinnen und Referendare
  • Gezielte Förderung der Seminarausstattung (z.B. zur Einrichtungs- und Raumgestaltung)

Wir trauern um 
Frau Hedy Niehl.
Sie war viele Jahre zunächst als Fachleiterin für Deutsch und anschließend als Stellvertretende Seminarleiterin am Studienseminar tätig.

Angebot des Vereins: Senior Advising

Seit Beginn des Ausbildungskurses 2014/16 bietet der Verein ein Senior Advising an, d.h. regelmäßige, individuelle Gesprächs- und Beratungsangebote (Coaching) durch eine externe berufserfahrene Expertin.
Termine bieten sich besonders donnerstags im Anschluss an Sitzungen des Berufspraktischen Seminars oder nach individueller Vereinbarung an.

Kontakt: g.hoos(at)t-online.de

Mitgliederversammlung

am Donnerstag, 06.06.2024, um 15:30 Uhr im Studienseminar

Seminarexkursion

am Freitag, 14.06.2024 - Details folgen.

Besuch der Partnerschaftsgärten auf dem Petrisberg

im Herbst - Details folgen.

Adventliches Beisammensein

der pensionierten und aktiven Fachleiterinnen und Fachleiter am Mittwoch, 11.12.2024, um 15.30 Uhr im Studienseminar

Der Vorstand gemäß der Wahl in der Mitgliederversammlung vom 20.06.2022:
1. Vorsitzende:
Gertrud Hoos

Zum Römersprudel 69
54294 Trier
Tel.: 0651-38873
E-Mail: g.hoos(at)t-online.de

2. Vorsitzende:
Dr. Sonja Benner

Hommerstr. 17
54290 Trier
Tel.: 0651-4360597
E-Mail: sonja.benner(at)gym-tr.semrlp.de

Rechnungsführer:
Patrick Breuer

Studienseminar
Christophstr. 1
54290 Trier
Tel.: 0651-41575
Fax: 0651-47416
E-Mail: patrick.breuer(at)gym-tr.semrlp.de

Schriftführer:
Lothar-Friedrich Schroeder
Beisitzer:
Bernhard Bremm

Freundes- und Förderkreis des Staatlichen Studienseminars
für das Lehramt an Gymnasien Trier e.V.
vom 25.01.2007, i.d.F.v. 05.03.2014
 
§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Freundes- und Förderkreis des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien Trier e.V.“ und hat seinen Sitz in Trier.

§ 2 Zweck

(1) Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Der Verein fördert Bildungs- und Ausbildungsarbeit, auch finanziell. Insbesondere unterstützt er Aufgaben und Wege der Lehrerbildung und die Öffnung des Studienseminars zur Region.

(3) Der Verein baut die Beziehungen der an der Lehrerausbildung Beteiligten und Interessierten unter anderem durch kulturelle Veranstaltungen (z.B. Ausstellungen, Vorträge und Diskussionen) aus.

(4) Der Verein führt ehemalige und heutige Auszubildende und Ausbilder/-innen zusammen und schlägt eine Brücke zwischen den Lehrergenerationen. 

§ 3 Mittel und Vereinsvermögen

(1) Die zur Erreichung seines gemeinnützigen Zwecks benötigten Mittel erwirbt der Verein durch

Mitgliederbeiträge
Überschüsse aus Veranstaltungen
Spenden
(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Eintritt und Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die den Verein in seinen Bestrebungen unterstützen wollen.

(2) Anträge auf Mitgliedschaft werden beim Vorstand schriftlich eingereicht. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

(3) Die Mitgliedschaft erlischt durch

Austritt
Ausschluss
Tod.
(4) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden,

wenn es den Bestrebungen und Zwecken des Vereins zuwider handelt.
wenn es seine Beitragsverpflichtungen trotz zweimaliger Mahnung für mindestens ein Jahr nicht erfüllt hat.
(5) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitglieds mit Zweidrittelmehrheit.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung ergeht mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mit Bekanntgabe der Tagungsordnung.

(2) Weitere Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn

der Vorstand es im Interesse des Vereins für erforderlich hält,
mindestens der fünfte Teil aller Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
(3) Der Mitgliederversammlung obliegt

die Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins,
die Entgegennahme des Jahresberichtes und des Kassenberichtes sowie die Entlastung des Vorstandes nach Kassenprüfung,
die Wahl der Mitglieder des Vorstandes sowie zweier Kassenprüfer/innen,
die Festsetzung der Mitgliederbeiträge,
die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
(4) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von zwei Drittel aller erschienenen Mitglieder. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Sie sind der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

(5) Der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung.

(6) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und von Schriftführer/in und Versammlungsleiter/in unterschrieben.

§ 7 Vorstand

(1) Die Geschäfte des Vereins führt der Vorstand, der sich zusammensetzt aus

dem/der Vorsitzenden
dem/der 2. Vorsitzenden
dem/der Schriftführer/in
dem/der Rechnungsführer/in
einem/einer Beisitzer/in.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende und der/die Rechnungsführer/in. Je zwei von ihnen vertreten den Verein rechtswirksam.

(2) Die Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre in ihrer Funktion von der Mitgliederversammlung gewählt.

(3) Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

(4) Der Vorstand tritt regelmäßig zusammen. Er leitet den Verein nach dem in § 2 genannten Zweck. Er ist beschlussfähig, wenn 3/5 seiner Mitglieder anwesend sind. Zur Fassung eines Beschlusses bedarf es der einfachen Mehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des 1. Vorsitzenden.
Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.

(5) Der/Die Seminarleiter/in und/oder der/die stellvertretende Seminarleiter/in kann – sofern er/sie nicht Mitglied im Vorstand ist – beratend an den Vorstandssitzungen teilnehmen.

(6) Ein Mitglied des Personalrats der Studienreferendare sowie ein Mitglied des Personalrats der Fachleiter können beratend an den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen teilnehmen.

§ 8 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 9 Kassenprüfung

Die Kassenprüfer/innen prüfen am Ende eines Geschäftsjahres die Bücher und die Kasse des Vereins. Rechnungsführer/in und Kassenprüfer/in erstatten Bericht an den Vorstand und an die nächste Mitgliederversammlung.

§ 10 Auflösung des Vereins

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend sind.

(2) Zu dem Auflösungsbeschluss ist eine Dreiviertelmehrheit der Versammlung erforderlich.

(3) Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an das Land Rheinland-Pfalz, das es nur unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (Förderung einer kulturellen Einrichtung) zu verwenden hat. Über die Verwendung mit dieser Zielsetzung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 11 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit ihrer Annahme in der Gründungsversammlung am  25. Januar 2007 in Kraft.

Freundes- und Förderkreis
Staatl. Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien

Christophstr. 1
54290 Trier

Tel.: 0651-41575
Fax: 0651-47416
sekretariatSTDS(at)gym-tr.semrlp.de

 

Staatl. Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien / TDS Daun

Freiherr-vom-Stein-Str. 16
54550 Daun

Tel.: 06595-983338
Fax: 06595-983339
sekretariatTDS(at)gym-tr.semrlp.de

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