Teilhabe erkrankter Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht durch Einsatz eines Telepräsenzroboters (Avatar)

Über die Regionalen Kompetenzzentren des Digitalen Kompetenzzentrums können sogenannte Telepräsenzroboter geliehen werden. Dadurch wird erkrankten Schülerinnen und Schülern, denen durch die ADD Haus- oder Krankenhausunterricht genehmigt wurde, virtuell die Teilnahme am Präsenzunterricht ermöglicht. 

Der Avatar wird dazu im Klassenzimmer aufgestellt und ist über ein Tablet mit dem kranken Kind verbunden. Die Avatare haben eine eingebaute Kamera und ein Mikrofon, damit das Kind den Unterricht in Echtzeit verfolgen kann.

Das Kind kann:

  • den AV1 bewegen, indem es den Telepräsenzroboter um 360 Grad dreht oder den Kopf um 70 Grad neigt.
  • reden und die Stimme wird in das Klassenzimmer übertragen. Es kann sich stumm schalten oder im Flüstermodus mit dem Banknachbarn/der Banknachbarin sprechen.
  • Fragen stellen, sich wie in Videokonferenzen melden oder Emotionen ausdrücken und so aktiv am Unterricht teilnehmen.
  • signalisieren, dass es dem Unterricht nur passiv folgen kann (z. B. weil es für eine aktive Teilnahme nicht fit genug ist).

Durch die integrierte Mobilfunk-Karte kann der Avatar auch außerhalb des Klassenzimmers genutzt werden (z. B. im Sportunterricht oder auf dem Schulausflug).

Weiterführende Informationen

Gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung, der ADD und dem LfDI wurden einheitliche Kriterien sowie Verfahrensschritte und Zuständigkeiten für den Einsatz des Avatars in Rheinland-Pfalz festgelegt. 

Sie finden diese über das Serviceportal DigiKomp.Wissen.                                                                                                                                                                                            

Empfehlungen zur Unterstützung von erkrankten Kindern und Jugendlichen

Die Kultusministerkonferenz hat Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Kinder und Jugendlicher in einem Beschlussdokument zusammengefasst. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Teilhabechancen und die Gesamtpersönlichkeitsentwicklung erkrankter Schülerinnen und Schüler zu verbessern.

Die Inhalte lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote: Der Unterricht für erkrankte Schülerinnen und Schüler wird als eine Aufgabe aller Schularten und Bildungsgänge betrachtet. Die Empfehlungen betonen die Bedeutung von Bildungsangeboten in Kliniken, vergleichbaren Einrichtungen und im häuslichen Umfeld. Diese Angebote sollen den betroffenen Schülerinnen und Schülern ein Stück Normalität ermöglichen und ihnen helfen, den Anschluss an das schulische Lernen zu halten. Neben den spezifischen Bedürfnissen der erkrankten jungen Menschen sollen auch ihre Stärken und Potentiale erkannt und weiterentwickelt werden.

Pädagogische Diagnostik und individuelle Förderung: Eine prozessbegleitende pädagogische Diagnostik ist unerlässlich für die Erstellung einer individuellen pädagogischen Lern- und Förderplanung während der Erkrankung und darüber hinaus.

Multiprofessionelle Zusammenarbeit: Die Empfehlungen unterstreichen die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, medizinischen und therapeutischen Fachkräften sowie den Sorgeberechtigten. Eine enge Kooperation ist entscheidend, um die bestmögliche Unterstützung für die erkrankten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

Übergangsmanagement: Die Wiedereingliederung in die Stammschule oder eine neue Schule wird von Anfang an berücksichtigt. Ein erfolgreiches Übergangsmanagement ist entscheidend, um den Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen Schulwechsel und einen gelingenden weiteren Bildungsweg zu ermöglichen.