Das Abibac ist ein Bildungsgang, mit dem Schülerinnen und Schüler seit 1994 gleichzeitig das deutsche Abitur und das französische Baccalauréat erwerben können. Mit dem Abibac erhalten die Schülerinnen und Schüler Zugang zu französischen und deutschen Hochschulen, ohne dass eine Äquivalenz beantragt werden muss.

Jede deutsche Abibac-Schule hat eine Abibac-Partnerschule in Frankreich, mit der unter anderem diverse Austauschaktivitäten durchgeführt werden.

Am Programm Abibac beteiligen sich im Land Rheinland-Pfalz die folgenden Schulen:

Auf der Abibac-Seite des Institut français finden Sie weitere Informationen zum Abibac in Deutschland.

Grundsätze des Abibac in Rheinland-Pfalz

(Abweichungen sind nach Rücksprache mit dem Länderbeauftragten möglich)

Grundlage sind zum einen die „Verwaltungsabsprache zwischen dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags die deutsch-französische Zusammenarbeit und dem Minister für Bildung, Jugend und Sport der Französischen Republik“ vom 22.01.2021 (einschließlich der jeweils gültigen Anhänge) sowie die „Landesverordnung über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat vom 29.07.2002“, zuletzt geändert am 20.07.2021.

In Rheinland-Pfalz ist das Abibac an den Vorlauf eines bilingualen Zuges mit Französisch als 1. Fremdsprache geknüpft. Ein Wechsel von begabten Schülerinnen und Schülern mit Französisch als 2. Fremdsprache in den Abibac-Zug der Oberstufe ist nach der Jahrgangsstufe 10 möglich.

In der Oberstufe wird ein Französisch-Leistungskurs angeboten, idealerweise als reiner „Abibac-Kurs“. Grundsätzlich ist auch ein gemischter Kurs möglich, an dem sowohl Abibac-Schülerinnen und -Schüler teilnehmen als auch solche, die „nur“ den Französisch-Leistungskurs belegen. Ein „aufgestockter“ Kurs ist nicht zulässig.

Neben dem Französisch-Leistungskurs haben die Abibac-Schülerinnen und -Schüler zwei gemeinschaftskundliche Grundkurse in französischer Sprache (Histoire und Géographie).

Die Abibac-Schulen verpflichten sich, die Kurse auch bei geringer Schülerzahl im Sinne der Schwerpunktbildung und des Schulprofils anzubieten.

Kontakt zum Länderbeauftragten in Rheinland-Pfalz

LRSD Peter Epp, KMK-Beauftragter für das Abibac

Peter.Epp@add.rlp.de

0651-9494313

Akkreditierung einer Abibac-Schule

Im Vorfeld einer Akkreditierung einer neuen Abibac-Schule sind die entsprechenden Gespräche mit den schulischen Gremien und der Länderbeauftragten oder dem Länderbeauftragten zu führen.

Nach Abschluss aller Vorbereitungen, v.a. der Beteiligung der schulischen Gremien muss ein offizieller Antrag gestellt werden. Dieser Antrag ist für die Länderbeauftragte oder den Länderbeauftragten unter www.abibac-online.de abrufbar.

  1. Übersendung des Antrags an die jeweilige Abibac-Beauftragte oder den jeweiligen Abibac-Beauftragten des Bundeslandes in Papierform. Der Antrag kann durch weitere Unterlagen ergänzt werden.
  2. Prüfung des Antrags durch die Abibac-Beauftragte oder den jeweiligen Abibac-Beauftragten und im Falle der Befürwortung Weiterleitung an den Abibac-Koordinator der KMK sowohl in Papierform als auch eingescannt per E-Mail.
  3. Weiterleitung der Unterlagen durch den Abibac-Koordinator an das Französische Erziehungsministerium (Délegation aux relations européennes et internationales et à la cooperation = DREIC).
  4. Die deutsch-französischen Expertenkommission für kulturelle Angelegenheiten beschließt auf Grund einer Vorlage des Abibac-Koordinators und des Vertretung der DREIC die Akkreditierung der Schule als Abibac-Schule.
  5. Die deutsch-französischen Expertinnen- und Expertenkommission für kulturelle Angelegenheiten beschließt aufgrund einer Vorlage des Abibac-Koordinators und der Vertretung der DREIC die Verpartnerung der deutschen Abibac-Schule mit einem französischen Lycée, welches einen Abibac-Zweig eingerichtet hat.