FAQs Fremdsprachenarbeit ab dem Schuljahr 2026/2027

Die Einführung erfolgt gestaffelt. 

Die neue Regelung trat mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 für die Klassenstufe 1 in Kraft.

Im Schuljahr 2026/2027 erhalten die Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe drei Fremdsprachenarbeit im Umfang von 2 Stunden pro Woche.

In Klassenstufe vier wird im Schuljahr 2026/2027 die Fremdsprachenarbeit unverändert bis zum Ende der Grundschulzeit fortgeführt. Die Leistungsrückmeldung erfolgt hier im Schuljahr 2026/2027 ein letztes Mal über das Fremdsprachenportfolio.

Nein. Im Schuljahr 2026/2027 behalten die 4. Klassen weiterhin 50 Minuten IFA. Für die 3. Klassen gilt ab diesem Schuljahr die 2-Stunden-Regelung (2 × 50 Minuten = 100 Minuten). Erst ab dem Schuljahr 2027/2028 erhalten auch die 4. Klassen zwei Stunden Fremdsprachenarbeit pro Woche.

Nein. In den Klassenstufen 3 und 4 wird die Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch nicht mit Noten bewertet. Stattdessen erfolgt eine verbale Erläuterung der Lernentwicklung im Jahreszeugnis; hierfür können standardisierte, klassenstufeneinheitliche Könnensprofile genutzt werden. Dies gilt noch nicht für die Klassenstufe 4 im Schuljahr 2026/2027; die Lern- und Leistungsentwicklung in der Integrierten Fremdsprachenarbeit wird hier in einem Portfolio dokumentiert.

Nein. Der Einsatz des Sprachenportfolios ist nicht mehr verpflichtend.

Lediglich im Schuljahr 2026/2027 erfolgt die Leistungsrückmeldung in Klassenstufe vier noch ein letztes Mal über das Fremdsprachenportfolio.
Ein Portfolio kann weiterhin zusätzlich geführt und genutzt werden.

Ja. Grundschulgemäßes Arbeiten impliziert fächerverbindendes und vernetztes Lernen - der integrative Ansatz bleibt daher erhalten. Das bedeutet, dass Themen z.B. aus dem Sachunterricht nach wie vor eine wertvolle Quelle für die inhaltliche Gestaltung der Fremdsprachenarbeit darstellen.

Der Unterricht bleibt handlungs‑ und kommunikationsorientiert. Die Grammatik wird unterstützend, kontextbezogen und altersgerecht eingesetzt.
 

Die Schrift dient als unterstützendes Lernmittel.

Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Lese‑ und Schreibkompetenzen im Deutschen darf Schrift von Anfang an zur Lernunterstützung eingesetzt werden.

Sobald die Aussprache bei den Kindern sicherer wird, sollen sie die Schrift zunehmend selbst anwenden. Dabei bleibt die Mündlichkeit vorrangig: Sprechen und Hörverstehen stehen im Mittelpunkt und haben Vorrang vor schriftlichen Aufgaben.
 

An dieser Stelle wird auf den Lernmittelkatalog in RLP verwiesen. 

 

Es sollen Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden, die Schülerinnen und Schüler motivieren, sich sprachlich mitzuteilen.

Die Fremdsprachenarbeit orientiert sich weiterhin an den didaktisch-methodischen Leitvorstellungen des Teilrahmenplans insbesondere dem integrativen, sprachlich-kommunikativen, spiralförmigen, authentischen und interkulturellen Lernen.