Regionalelternbeiräte
Regionalelternbeiräte sind auf Grundlage von § 43 Schulgesetz zu bilden. Sie der Schulbehörde (ADD) in Trier bzw. deren Außenstellen in Koblenz und Neustadt an der Weinstraße zugeordnet. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Regionalelternbeiräte vertreten die Interessen der Eltern rheinland-pfälzischer Schüler*innen in den jeweiligen Bezirken gegenüber der Schulbehörde bzw. deren Außenstellen. Zu den Kernaufgaben gehört auch die Unterstützung und Koordination der Tätigkeit der Schulelternbeiräte, u. a. gehört hierzu die Beratung von Eltern in wesentlichen, die Schule betreffenden Fragen und die Information über Entwicklungen in der Elternmitwirkung an Eltern. (Weitere Informationen zu den Aufgaben und Tätigkeiten der Regionalelternbeiräte finden Sie hier.)