Würde unantastbar - 75 Jahre Grundgesetz
Im Jahr 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Mit 53 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als neue Verfassung. Seit dem 23. Mai 1949 garantiert es uns als Bürgerinnen und Bürger und als Gesellschaft Demokratie und Freiheit.
Im Grundgesetz gibt es keine Paragrafen, sondern Artikel. Die Grundrechte sind als Artikel 1 bis 19 formuliert. Sie gelten für alle Menschen (Jedermannrechte) oder sind an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft (Deutschenrechte).
Art. 1 GG stellt die Menschenwürde allen anderen Artikeln voran:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Würdetafeln - wir machen mit
In Bonn hat eine Gruppe von Menschen das Projekt „Würdetafeln“ entwickelt (www.wuerde-unantastbar.de). Sie haben Holztäfelchen hergestellt, die durch ihre Aufschrift an die Unantastbarkeit der Menschenwürde erinnern. Auf diese Weise setzen sie sich kreativ mit dem Thema auseinander.
Das PL-Kollegium macht mit und greift das Thema im Rahmen verschiedener Fortbildungsveranstaltungen auf, darunter im Rahmen der iMedia am 14. Mai 2024 in Ingelheim. Auch zwei Brennstempel wurden bereits angeschafft. Dabei enststeht Unterrichtsmaterial für den Einsatz in Schule, das zudem im Rahmen der Fortbildungen weiterentwickelt wird. Die erste Version finden Sie hier, eine Ausdifferenzierung nach Altergruppen und Schularten folgt nach und nach.