Schülerzeitungswettbewerb der Länder (Bundesebene)

Der Schülerzeitungswettbewerb der Länder der Bundesrepublik Deutschland prämiert herausragende Leistungen von Schülerzeitungsredaktionen und fördert deren Engagement. Der Wettbewerb stärkt so die Schülerpresse als ein wesentliches Element demokratischer Schulkultur und schulischer Meinungsbildung. Dabei steht die Schülerzeitung als Sprachrohr der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt: Altersgerechte Interessenwahrnehmung, angemessene sprachliche Darstellung und verantwortungsvolle Partizipation am Schulleben werden neben der Darstellung altersgerechter außerschulischer Themen vorrangig bewertet.

Der Wettbewerb ist ein Projekt der Länder der Bundesrepublik in Zusammenarbeit mit der Jugendpresse Deutschland. Die Kultusministerkonferenz empfiehlt explizit diesen Wettbewerb. Er wird unterstützt durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) als Hauptpartner und weitere Sponsoren und Förderer.

Teilnehmen können Schülerzeitungen aller Schularten in der Bundesrepublik Deutschland und an deutschen Schulen im Ausland. Schülerzeitungen, die auf Bundesebene im Schülerzeitungswettbewerb der Länder in zwei aufeinander folgenden Wettbewerbsrunden einen Preis in ihrer Schulkategorie erhalten haben, sind in der darauffolgenden Runde von der Teilnahme innerhalb der Schulkategorien ausgeschlossen. Danach können sie sich erneut auf Bundesebene beteiligen.

Die Schülerzeitungen können als Printmedien oder als Online-Schülerzeitung vorliegen. Die Regelmäßigkeit des Erscheinens muss nachgewiesen werden. Einzelausgaben für den Wettbewerb sind nicht zulässig.

Eine Teilnahme in den Schulkategorien ist nur über das Auswahlverfahren auf Landesebene möglich. Deutsche Auslandsschulen nehmen über ein Bundesland ihrer Wahl am Wettbewerb teil. Es gelten die vom jeweiligen Land getroffenen Auswahlbestimmungen.

Für die Sonderpreise können sich Schülerzeitungsredaktionen zusätzlich auch direkt bei der 
Jugendpresse Deutschland e. V., Alt-Moabit 89, 10559 Berlin,
bewerben.

Die Zahl der Schülerzeitungen, die von jedem Land nominiert werden können, ist durch einen Länderschlüssel festgelegt. Er beträgt mindestens zwei Schülerzeitungen pro Schulart und richtet sich im Übrigen nach der Einwohnerzahl und der damit zusammenhängenden Anzahl der Schulen in jedem Bundesland. Sollte ein Land eine im Schülerzeitungswettbewerb der Länder vertretene Schulart nicht bedienen können, darf das Land die dann in dieser Kategorie nicht in Anspruch genommene Zahl an Einsendungen auf andere Schularten aufschlagen. Allerdings müssen in einem Land vorhandene Schularten im vollen Umfang der laut Schlüssel zugedachten Einsendungen bedient werden.

Zusätzlich zu der Zahl der durch jedes Land zu nominierenden Schülerzeitungen kann eine weitere Schülerzeitung ausschließlich für einen Förderpreis vorgeschlagen werden.

Nominierungen für die ausgeschriebenen Sonderpreise sind ohne Anrechnung auf den Länderschlüssel möglich. Informationen zu den Sonderpreisen werden auf der Homepage des Wettbewerbs veröffentlicht:
https://schuelerzeitung.de/sonderpreise        

Von jeder eingereichten Schülerzeitung sind fünf Exemplare einzureichen.

In Rheinland-Pfalz werden nach diesen Maßgaben zwölf Schülerzeitungen an die Bundesjury weitergeleitet. Dazu kommen gegebenenfalls Nominierungen für Förderpreise und für die auf Bundesebene ausgelobten Sonderpreise.

Für den Schülerzeitungswettbewerb der Länder 2023 wurden die besten Schülerzeitungen des Schülerzeitungswettbewerbs Rheinland-Pfalz aus dem Schuljahr 2021/22 an die Bundesjury geschickt. Die besten Schülerzeitungen des für das Schuljahr 2022/23 ausgeschriebenen Landeswettbewerbs wurden Ende Januar 2024 der Bundesjury vorgelegt und nehmen am Schülerzeitungswettbewerb der Länder 2024 teil.

Weitere Informationen sind zu finden unter https://schuelerzeitung.de/bundeswettbewerb