Teilnahmebedingungen
Schülerzeitungen, die in gedruckter Form oder online an einer allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Schule erscheinen, können am Wettbewerb teilnehmen.
1. Schülerzeitung als Printmedium
- Es kann nur eine Ausgabe einer Schülerzeitung zum Wettbewerb eingereicht werden.
Sie muss im Schuljahr 2023/24 erschienen sein.
- Die Wettbewerbsausgabe ist in sechs Exemplaren an das
Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz,
zu senden.
Sie muss bis spätestens 15. September 2024 abgeschickt sein.
- Der Einsendung ist das in Druckschrift ausgefüllte Formblatt A beizufügen.
- Die Jurierung erfolgt getrennt nach den Schularten
(1) Grundschule
(2) Realschule plus, Gesamtschule ohne Sek II
(3) Gymnasium, Gesamtschule mit Sek II
(4) Förderschule
(5) Berufsbildende Schule
2. Online-Schülerzeitung
- Es kann nur eine Domäne angegeben werden.
Die ersten Artikel müssen im ersten Schulhalbjahr 2023/24 erschienen sein.
- Die Anmeldung erfolgt bis zum 15. September 2024 über das Formblatt B.
Dieses Formblatt ist ausgefüllt an die folgende E-Mail-Anschrift zu senden:
Georg.Ehrmann(at)bm.rlp.de
- Die Bewertung findet anhand der erschienenen Beiträge bis zum Zeitpunkt der Jury-Tagung (in der Regel nach den Herbstferien) statt. Die Jurierung erfolgt schulartübergreifend.