Teilnahmebedingungen

Schülerzeitungen, die in gedruckter Form oder online an einer allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Schule erscheinen, können am Wettbewerb teilnehmen.

1. Schülerzeitung als Printmedium

  • Es kann nur eine Ausgabe einer Schülerzeitung zum Wettbewerb eingereicht werden.
    Sie muss im Schuljahr 2023/24 erschienen sein.
     
  • Die Wettbewerbsausgabe ist in sechs Exemplaren an das
    Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz,
    zu senden.
    Sie muss bis spätestens 15. September 2024 abgeschickt sein.
     
  • Der Einsendung ist das in Druckschrift ausgefüllte Formblatt A beizufügen.
     
  • Die Jurierung erfolgt getrennt nach den Schularten
    (1) Grundschule
    (2) Realschule plus, Gesamtschule ohne Sek II
    (3) Gymnasium, Gesamtschule mit Sek II
    (4) Förderschule
    (5) Berufsbildende Schule
     

2. Online-Schülerzeitung

  • Es kann nur eine Domäne angegeben werden.
    Die ersten Artikel müssen im ersten Schulhalbjahr 2023/24 erschienen sein.
     
  • Die Anmeldung erfolgt bis zum 15. September 2024 über das Formblatt B.
    Dieses Formblatt ist ausgefüllt an die folgende E-Mail-Anschrift zu senden:
    Georg.Ehrmann(at)bm.rlp.de
  • Die Bewertung findet anhand der erschienenen Beiträge bis zum Zeitpunkt der Jury-Tagung (in der Regel nach den Herbstferien) statt. Die Jurierung erfolgt schulartübergreifend.