Wichtiger Hinweis

Alle Links bezüglich der Handreichungen, Praktikumsanleitungen und Formulare finden Sie auf dem Portal des Ministeriums für Bildung.

Praktikumsbuch - Plichtteil und Persönlicher Teil

Gemäß der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter, Anlage 2 Praktikumsbestimmungen, führen die Studierenden ein Praktikumsbuch, in das Bescheinigungen, Anforderungen und Arbeitsaufträge aufzunehmen sind.


Das Praktikumsbuch gliedert sich

in den Pflichtteil

mit Informationen und Unterlagen, die für jedes Schulpraktikum aufzunehmen sind, und

in den Persönlichen Teil,

in dem die schulpraktischen Erfahrungen, Reflexionen, Kommentare und persönliche Einschätzungen dokumentiert werden können. (Für den Persönlichen Teil des Praktikumsbuches gibt es keine verpflichtenden Vorgaben.)

Einzelne Formularseiten sind von den Studierenden auszudrucken und auszufüllen; andere Seiten, vor allem Bescheinigungen, werden in der Regel von den Schulen oder von den Studienseminaren mit den vorgesehenen Daten ausgedruckt und den Studierenden ausgehändigt. Dies ist im Einzelnen angegeben.

Bescheinigungen sind nur gültig, wenn sie ordnungsgemäß unterschrieben und mit Dienstsiegel versehen sind.