Verwaltungsvorschriften und andere rechtliche Grundlagen
- Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen. Gemeinsame Arbeitshilfe des Sozial- und Bildungsministeriums.
- Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule (Verwaltungsvorschrift des MBJK vom 30.08.1993)
- Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben Verwaltungsvorschrift des MBWJK vom 28.08.2007 (GAmtsbl. 11/2007)
- Schulgesetz (SchulG vom 30. März 2004): §§ 1-3-10-25; Aufgaben und Leistungen der Schule im Umgang mit Teilleistungsstörungen begründen sich auf dem individuellen Förderauftrag jeder Schule und jeder Schulart
- Schulordnungen:
- Grundschulordnung (GSchO vom 18.10.2008): §§ 10-28-33-34-36-45
- Übergreifende Schulordnung (ÜSchO vom 1. August 2009): §§ 2-47-50-53-64-71
Weitere Informationen:
- Empfehlungen zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben" , Pädagogisches Landesinstitut, August 2013
- "Rechtschreibförderung planen und organisieren", Pädagogisches Landesinstitut, Februar 2013
- "Lesefähigkeit trainieren", Pädagogisches Landesinstitut, Februar 2013
- Grundsätze zu Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (KMK vom 04.12.2003 in der Form vom 07.11.2007)