Verwaltungsvorschriften und andere rechtliche Grundlagen

 

 

  • Schulgesetz (SchulG vom 30. März 2004):  §§ 1-3-10-25; Aufgaben und Leistungen der Schule im Umgang mit Teilleistungsstörungen begründen sich auf dem individuellen Förderauftrag jeder Schule und jeder Schulart
  • Schulordnungen:

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