Das Abitur im Fach Englisch
Alle wichtigen Bestimmungen zum Abitur – schriftlich sowie mündlich – finden Englisch-Lehrkräfte auf den Seiten des Bildungsservers für das Gymnasium. Dort finden Sie Informationen zu Terminen und inhaltlichen Bestimmungen zu den Abiturprüfungen (siehe aktuelle Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung (PDF) etc.).
Achtung! Seit dem Jahr 2024 gibt es eine grundlegende Änderung in Gestaltung und Organisation der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Englisch:
Neben den zentralen Prüfungsanteilen des Hörverstehens und Leseverstehens gibt es einen weiteren zentralen Teil im Bereich der Schreibaufgabe: Aus einem von vier zentralen Themenfeldern wird den Prüflingen eine zentrale Schreibaufgabe angeboten. Der Text umfasst ca. 700 bis 1000 Wörter.
Die vier für die Prüfungsjahre 2024 bis 2026 vorgesehenen Themenfelder sind:
- The individual and society
- Politics, culture and society – between tradition and change (Bezugskultur USA)
- The media
- Global chances and challenges
Informationen zu den ab 2027 geltenden Themenfeldern finden Sie im Dokument mit den Themenfeldern auf der Seite des IQB.
Zur Bewertung des Inhalts und der Sprache in der Schreibaufgabe wird ab Abitur 2026 das Bewertungsraster des IQB verwendet (mehr Informationen finden Sie hier).
Parallelarbeiten in Klassen 5 und 7
"Mindestens eine Klassen- oder Kursarbeit je Fach wird im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 und 7 als Parallelarbeit durchgeführt" (§ 52 (2) der Schulordnung), wobei weitere Parallelarbeiten vorgesehen werden können.
Der so genannte Drittel-Paragraph gilt auch für die Parallelarbeiten und bezieht sich auf das Gesamtergebnis aller beteiligten Klassen oder Kurse.
Diese Vorgaben sind zu finden in der Schulordnung für die Schulen in RLP, § 52 (2) und § 53 (6), in Kraft getreten im Januar 2022 (als pdf-Broschüre des Bildungsministeriums erhältlich).
In einer Veröffentlichung des Ministeriums für Bildung, Frauen und JJugend vom 16. September 2002 mit dem Titel "Qualitätssicherung an Schulen in Rheinland-Pfalz" heißt es dazu:
Parallelarbeiten in der Sekundarstufe I Im Rahmen der Bemühungen um Qualitätssicherung und -entwicklung und um sich der schulinternen Vergleichbarkeit des erreichten Leistungsstandes zu versichern, führen die allgemein bildenden Schulen des Landes (Ausnahme: Bildungsgang Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung) regelmäßig eine der zu schreibenden Klassenarbeiten als Parallelarbeit durch. Diese Parallelarbeiten sollen pro Schuljahr mindestens einmal im zweiten Schulhalbjahr der 5. und der 7. Jahrgangsstufe geschrieben werden, und zwar beginnend mit dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2002/03 in allen Fächern (mit Ausnahme der Wahlpflichtfächer), in denen Klassenarbeiten zu schreiben sind. Die Parallelarbeiten werden von der jeweiligen Fachkonferenz gemeinsam konzipiert und nach vorher abgestimmten Kriterien durch die betroffenen Lehrkräfte ausgewertet und bewertet. Bei Parallelarbeiten ist nicht mehr die Klasse, sondern die Gruppe der an der Parallelarbeit teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (in der Regel die Klassenstufe) Bezugsgruppe für die Bewertung. Damit wird die Lehrkraft zum Anwalt ihrer Klasse. Sie konzipiert und realisiert ihren Unterricht, damit die Schülerinnen und Schüler im Vergleich bestehen können, und engagiert sich bei der Konstruktion der Parallelarbeit so, dass die Parallelarbeit den Unterricht reflektiert. Die Note fließt wie die einer Klassenarbeit in die Gesamtnote ein. Die Parallelarbeiten sind einschließlich ihrer Ergebnisse schulintern gesondert zu dokumentieren. |
Mündliche Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I
Seit dem 01.08.2012 ist es möglich mündliche Klassenarbeiten durchzuführen. In den modernen Fremdsprachen und insbesondere in der Sekundarstufe I ist die Vermittlung der Fähigkeit zur mündlichen Kommunikation vordringlich (siehe hierzu auch Lehrplan Englisch Sek. I S.11 und Bildungsstandards 1. Fremdsprache S. 12 ff). Um vor allem im Anfangsunterricht das Sprechen zu fördern wird in der 1. Fremdsprache im 1. Halbjahr der 5. Klasse und in der 2. Fremdsprache im 1. Halbjahr der 6. Klasse jeweils nur eine Klassenarbeit geschrieben. Ab dem 2. Halbjahr des 1. Lernjahres kann eine Klassenarbeit oder ein Teil einer Klassenarbeit pro Klassenstufe durch eine gleichwertige mündliche Leistungsfeststellung ersetzt werden. Es ist logisch und konsequent die Mündlichkeit mit authentischen Sprechanlässen nicht nur zu fördern, sondern diese auch in einer mündlichen Klassenarbeit zu überprüfen.
Rechtsgrundlage: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 12. Juli 2012 (9423 C - Tgb.Nr. 4690/12).
Informationen zur Durchführung und praktische Beispiele finden Sie in den online Kursen „Mündliche Klassenarbeiten im Fremdsprachenunterricht – Organisation“ und „Mündliche Klassenarbeiten im Fach Englisch - oral exams“ (Zugang zu LernenOnline im Schulcampus RLP ist für diesen Zugriff notwendig). Für individuelle Beratungen zum Thema für Ihre Schule wenden Sie sich bitte an die Beratungsgruppe für Unterrichtsentwicklung Fremdsprachen.
VERA8
Jedes 3. Schuljahr wird VERA8 in der ersten modernen Fremdsprache an allen Schulen in Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten zu VERA8.
Lese- und Rechtschreibschwäche im Fremdsprachenunterricht begegnen
In Rheinland-Pfalz wird der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Diese Unterstützung ist nicht nur im muttersprachlichen Unterricht, sondern auch im Fremdsprachenunterricht von großer Bedeutung, um den betroffenen Schülerinnen und Schülern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Verantwortlich für die Umsetzung sind Gremien aus den Lehrkräfte in fremdsprachlichen Fächern, der Deutsch-Lehrkräfte und der Klassenleitung.
Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier. Auf der Learning Community English finden Sie einen Kurs zum Thema LRS im Englischunterricht mit Diagnose- und Fördermaterial.
Bilingualer Unterricht
Der bilinguale Unterricht ist ein bedeutendes Bildungsangebot in Rheinland-Pfalz, das darauf abzielt, Schülern nicht nur Fachwissen, sondern auch sprachliche Kompetenzen in einer Fremdsprache zu vermitteln. Dieses Unterrichtsmodell kombiniert den Unterricht in Sachfächern wie Geschichte, Geographie oder Biologie mit dem Erlernen einer Fremdsprache. Ausführliche Informationen finden Sie hier.