Häufige Fragen zum Fortbildungsbudget

  • alle Ganztagsschulen
  • alle Schwerpunktschulen (ohne GTS-Angebot)
  • alle Förderschulen, die sich zu Förder- und Beratungszentren weiterentwickeln

Ganztagsschulen in Angebotsform, Schwerpunktschulen ohne Ganztagsangebot, Förder- und Beratungszentren sowie G8-Gymnasien können bis zu 1500 Euro pro Schuljahr nutzen, verpflichtende Ganztagsschulen (kein G8) bis zu 500 Euro pro Schuljahr. Wenn Sie erfahren möchten, wie hoch Ihr Budget ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. 

Aus dem Budget finanzierbare Maßnahmen:

  • Studientage, schulinterne Fortbildungen
  • Hospitationen an anderen Schulen oder Schularten
  • Teilnahme des pädagogischen Personals (Lehrkräfte / weitere päd. Mitarbeiter) an Fortbildungsmaßnahmen, die nicht vom PL unterstützt werden 
  • Teilnahme des pädagogischen Personals an Kongressen und Tagungen mit Bezug zu relevanten Themen
  • Qualifizierungs- / Weiterbildungsmaßnahmen des pädagogischen Personals

Aus dem Budget finanzierbare Kosten:

  • Honorare für Dozentinnen und Dozenten (bitte beachten Sie hier die Regelungen bei eigenen Lehrkräften, Landesbediensteten und Beraterkräften)
  • Reisekosten maximal nach den Sätzen des Landesreisekostengesetzes (LRKG)
  • Teilnahmekosten
  • Sachkosten, die unmittelbar mit der entsprechenden Fortbildungsmaßnahme in Zusammenhang stehen

ACHTUNG: Fortbildungen von Einzelpersonen, die inhaltlich auch den privaten Bereich betreffen, wie z.B. Kletter- oder Kanuausbildungen, Ski-Lehrgänge, sonstige Trainerscheine oder eine Schulhundeausbildung, können nur zu 50% über das Fortbildungsbudget finanziert werden.

  • Übernachtungskosten des Kollegiums anlässlich von Veranstaltungen, an denen nur Personal einer Schule teilnimmt (schulinterne Veranstaltungen)
  • Verpflegungskosten
  • Allgemeine Sachmittel in der Zuständigkeit des Schulträgers
  • Personalkosten in der Zuständigkeit des Schulträgers
  • Dozentenhonorare für Lehrkräfte aus der eigenen Schule

Nein, da jede Schule eine individuelle, schulbezogene Fortbildungsplanung macht. Diese leitet sich aus der kontinuierlichen Qualitätsarbeit sowie den Zielsetzungen der Personalentwicklung der Schule ab und nimmt auf die Zielvereinbarungen ebenso Bezug wie auf Daten aus erfolgter Evaluation. Aus dieser Fortbildungsplanung ergeben sich die inhaltlichen Schwerpunkte der konkreten Veranstaltungen, für die Mittel aus dem Fortbildungsbudget beantragt werden.

Da der ÖPR an den Gesamtkonferenzen beteiligt ist und die Fortbildungsplanung in der GeKo beschlossen wird, ist der ÖPR an den Entscheidungen beteiligt.

Nein, wirken Lehrkräfte an ihrer eigenen Schule z. B. im Rahmen von schulinternen Fortbildungen oder Studientagen als Dozenten bzw. Dozentinnen mit, erhalten sie dafür kein Honorar aus dem Fortbildungsbudget. Es können lediglich evtl. entstehende Materialkosten (Kopien, Moderationsmaterial etc.) unter Vorlage entsprechender Rechnungen geltend gemacht werden. 

Als Dozenten/Dozentinnen tätige Beamte oder Angestellte des Landes Rheinland-Pfalz können außer einer Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 150 Euro pro Tag sowie der Erstattung von Reisekosten und Materialkosten kein Honorar aus dem Fortbildungsbudget erhalten. Ausnahme: Sind sie an der eigenen Schule tätig, können lediglich entstehende Materialkosten getragen werden.

Es können nur die Kosten für die Materialbeschaffung aus dem Fortbildungsbudget finanziert werden. Reisekosten muss die Beraterin oder der Berater über die jeweilige Dienststelle abrechnen. Ein Honorar oder eine Aufwandsentschädigung stehen diesen Personen nicht zu.

Grundsätzlich werden nur angemessene Honorare erstattet. Ein Teilerstattung von Honoraren ist möglich. Das Honorar für freie Dozentinnen / Dozenten schließt Reise- und Übernachtungskosten ein. Diese müssen nicht separat ausgewiesen werden. Bitte nutzen Sie für Honorarabsprachen immer auch unsere Vorlage für Honorarvereinbarungen. Sie ersetzt jedoch nicht die Rechnung im Nachgang.

Das ist grundsätzlich möglich, bedarf aber einer guten Absprache im Vorfeld. Sollten mehrere Schulen gemeinsam eine Maßnahme planen, sollte sich eine Lehrkraft aus der Planungsgruppe vor der Antragstellung mit der/dem zuständigen Referentin/Referenten in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise besprechen. Die passende Ansprechperson finden Sie unter Kontakt.

Eine anteilige Finanzierung des jeweiligen Tagungshauses (Anmietung von Seminarräumen etc.) ist aus Mitteln des Fortbildungsbudgets grundsätzlich möglich. Setzen Sie sich dazu gerne mit uns in Verbindung (Kontakt).

Mittel aus dem Fortbildungsbudget müssen stets im Vorfeld beantragt und genehmigt werden. Die Antragsstellung erfolgt elektronisch über das FoBu-Portal. Die Zugangsdaten werden durch das Pädagogische Landesinstitut RLP vergeben. Sollten Sie Zugangsdaten benötigen, diese nicht mehr finden oder technische Probleme mit dem Portal haben, wenden Sie sich bitte an eSchule24, Hotline: 0261 9702-500. 

Um eine ausreichende Bearbeitungszeit und die Möglichkeit für Rückfragen zu gewährleisten, stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 3 Wochen vor der geplanten Maßnahme. Wie die Beantragung im Portal konkret abläuft, entnehmen Sie bitte dieser Webanleitung. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. 

Ausführliche Informationen zur Antragstellung erhalten Sie in den Kompendien zur Budgetierung von Fortbildungsmaßnahmen.

Die Schule schließt die notwendigen Verträge (z. B. mit Dozentinnen / Dozenten, Veranstaltern) eigenverantwortlich ab und organisiert die Durchführung der Maßnahme. Achtung: Bitte nutzen Sie bei Honorarabsprachen immer auch unsere Vorlage Honorarvereinbarungen. Sie dient der gegenseitigen Absicherung von Schule und Dozentin/Dozent. Sie ersetzt allerdings nicht die Rechnung.  

Vorab muss ein genehmigter Antrag im FoBu-Portal vorliegen. Nach der Veranstaltung prüft die Schule, ob ihr alle erforderlichen Belege vorliegen und ob alle notwendigen Eintragungen im Portal gemacht wurden.

  • Liegen alle Rechnungen und Honorarvereinbarungen vor?
  • Gibt es eine Teilnahmeliste oder Teilnahmebescheinigung und liegt diese vor?
  • Wurde im Portal unter dem Reiter "Evaluation" die Maßnahme evaluiert?
  • Wurden im Portal unter dem Reiter "Abrechnung" alle Kosten der Maßnahme eingetragen?
  • Wurde unter dem Reiter "Abrechnung" das Begleitschreiben ausgedruckt?

Danach werden alle Belege (Rechnungen im Original, ggf. Honorarvereinbarungen, ggf. Kopie Teilnahmeliste oder -bescheinigung) auf dem Postweg innerhalb von vier Wochen an die zuständige Ansprechperson im PL (siehe Kontakt) geschickt. Hinweis: Die Schule klärt mit dem Honorarstellenden bitte die USt-Pflicht und nimmt einen entsprechenden Vermerk in die Rechnung auf.

ACHTUNG: Da die Bearbeitung von eingereichten Belegen und die Auszahlung bis zu vier Wochen dauern kann, kann die Schule / Lehrkraft / päd. Fachkraft bzw. der Förderverein auch in Vorlage gehen. Bei der Abrechnung dann bitte einen Eigenbeleg über die Zahlung und die Kontoverbindung für die Rückerstattung beifügen.

Ausführliche Informationen zur Abrechnung erhalten Sie in den Kompendien zur Budgetierung von Fortbildungsmaßnahmen.

Wenn Einzelpersonen durch die Teilnahme an außerschulischen Fortbildungsmaßnahmen Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten) entstehen, können diese Kosten über das Fortbildungsbudget geltend gemacht werden, sofern sie nicht von anderer Stelle übernommen werden (z.B. bei PL-Veranstaltungen; hier wird über die PL-Nummer in IPEMA abgerechnet).

Zunächst müssen die Reisekosten im FoBu-Portal beantragt werden. Es genügt die Angabe der ungefähren Höhe der Reisekosten, da die genaue Zahl im Vorfeld meist noch nicht feststeht. Die beantragten Kosten werden dann vom Schuljahresbudget der Schule abgezogen, sodass diese eine Übersicht darüber behält, was sie schon an Geldern ausgegeben hat.  

Die tatsächliche Abrechnung der Reisekosten erfolgt dann durch die an der Maßnahme teilnehmenden Person individuell über IPEMA. Im IPEMA-Reisekostenantrag bitte auswählen:

  • Art der Dienstreise: Pädagogisches Landesinstitut
  • Art der PL-Reise: Reise aus Sondermitteln
  • Reisezweck: Angabe der zehnstelligen FoBu-Maßnahmen-Nummer (steht im FoBu-Antrag) 
  • Kostenzuordnung / Projekt: Fortbildungsbudgets der Schulen

Das Landesamt für Finanzen (LfF) zahlt das Geld nach Genehmigung des Reisekostenantrags durch den Vorgesetzten/die Vorgesetzte aus.

Beide Schritte (Beantragung im FoBu-Portal + Abrechnung über IPEMA) sind wichtig. Es passiert immer wieder, dass Reisekosten nur über IPEMA abgerechnet, aber vorab nicht in FoBu beantragt werden. Folge: Die Gelder werden durch das LfF ausgezahlt, aber der Schule im FoBu-Portal nicht abgezogen, da es keine automatisierte Schnittstelle zum LfF gibt. Die Schule plant dann ggf. mit angezeigten Restmitteln, die tatsächlich gar nicht vorhanden sind.

Sollten Reisekosten im Nachgang höher oder geringer ausfallen, als ursprünglich im FoBu-Portal beantragt, und dadurch das ausgewiesene Restbudget der Schule nicht mehr stimmen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. 

Sollte eine Maßnahme wider Erwarten teurer werden, als beantragt, nehmen Sie bitte Kontakt zur zuständigen Ansprechperson im PL auf. Sind noch ausreichend Restmittel im Fortbildungsbudget der Schule vorhanden, kann auch ein höherer Betrag abgerechnet werden. Sollten die Restmittel nicht mehr reichen, kann notfalls ein formloser Antrag (E-Mail) auf Bugdeterhöhung inkl. Begründung an die zuständige Ansprechperson gesendet werden. Über die Erhöhung des Budgets entscheidet im Anschluss das Ministerium für Bildung. 

Sollten Sie eine Maßnahme planen, die teurer wird, als Sie im schulischen Bugdet zur Verfügung haben, können Sie unter Angabe wichtiger Gründe einen Antrag auf Budgeterhöhung stellen. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt noch vor der Beantragung im FoBu-Portal zur zuständigen Ansprechperson im PL auf bzw. senden Sie ihr den Antrag auf Bugdeterhöhung inkl. Begründung formlos per E-Mail zu. Über die Erhöhung des Budgets entscheidet im Anschluss das Ministerium für Bildung.  

Geförderte Maßnahmen müssen grundsätzlich evaluiert werden. Das geschieht nach Durchführung im FoBu-Portal unter dem Menüpunkt "Evaluation" (siehe Web-Anleitung). Die Daten werden kumulativ quartalsweise ausgewertet. Positiv bewertete Veranstaltungen, Anbieter und Dozentinnen und Dozenten werden gesammelt und können anderen Schulen auf Nachfrage empfohlen werden.

Nein. Da das Fortbildungsbudget ausschließlich schuljahresbezogen zur Verfügung gestellt wird, können Restmittel nicht in das nächste Schuljahr übertragen werden.