Infos & Downloads
Ganztagsschulen (GTS) haben seit dem Jahr 2002 ein Budget für Veranstaltungen staatlicher und nicht-staatlicher Fortbildungsinstitute sowie zur Nutzung geeigneter privater Fortbildner zur Verfügung. Im Schuljahr 2014/15 wurde der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer dieses Budgets um Schwerpunktschulen (SPS), die keine Ganztagsschulen sind, und Förderschulen, die sich zu Förder- und Beratungszentren (FBZ) weiterentwickeln, erweitert.
Die Verwaltung des Fortbildungsbudgets übernimmt das Pädagogische Landesinstitut (PL) im Auftrag des Ministeriums für Bildung als Dienstleistung für die Schulen. Jede betreffende Schule erhält ein Budget. Der Höchstbetrag pro Schule liegt bei bis zu 1500 Euro pro Schuljahr. Die Mittel können verwendet werden für die Umsetzung schulbezogener Fortbildungsprogramme. Die Schulen beschließen hierzu eine schulbezogene Fortbildungsplanung.
Die Antragstellung und Genehmigung der Veranstaltungen erfolgt elektronisch über das beim PL eingerichtete FoBu-Portal.
Alle wichtigen Informationen zu den Rahmenbedingungen, der Antragsstellung und Abrechnung finden Sie in den Kompendien hier im Downloadbereich. Sie haben weitere Fragen? Vielleicht finden Sie die Antworten im Bereich Häufige Fragen. Falls nicht, wenden Sie sich gerne an eine unserer Ansprechpersonen unter Kontakt.