Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, besuchen als schulpflichtige Kinder die Grundschule mit Beginn des folgenden Schuljahres. (siehe § 57 Schulgesetz)
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule. (siehe § 58 Schulgesetz.)
Schulbeginn Schuljahr 2011/2012
Nach den Sommerferien 2011 beginnt der Unterricht am Montag, 08. August 2011.
Das ist gleichzeitig auch der 1. Schultag für die Kinder der Klassenstufe 1, sofern die Grundschule den Tag der Einschulung nicht auf den 09.August 2011 terminiert
Im rheinland-pfälzischen Bildungsministerium gibt es augenblicklich keine Überlegungen, die auf eine Veränderung der vorgenannten Informationen/Regelungen gerichtet sind.