Rechtsgrundlagen
Ab dem Schuljahr 2024/2025 gibt es 50 Minuten mehr Deutsch. Was bedeutet das konkret für die Organisation in der Schule? Was ist, wenn es organisatorische Gründe gibt, wie z.B. die Mensabelegung, die eine Lernzeiterweiterung im zweiten Schuljahr nicht zulassen?
Die Erhöhung der Lernzeit um 50 Minuten mehr Deutsch pro Woche in Klassenstufe 2 bedeutet, dass statt wie bisher 1x pro Woche bis 13:00 Uhr die Kinder nun 2x pro Woche bis 13:00 Uhr Unterricht haben.
Schulen, die dies aus organisatorischen Gründen (z.B. wegen der Mensabelegung im Ganztag oder der Busfahrtzeiten) nicht im zweiten Schuljahr umsetzen können, können mit Zustimmung der Schulbehörde auf die erste Klassenstufe oder eine Aufteilung der Zeitanteile auf mehrere Wochentage ausweichen.
Erhält unsere Schule für die zusätzliche Lernzeit im zweiten Schuljahr auch mehr Lehrerwochenstunden?
Die zusätzlich benötigten Stunden für diese Ausweitung der Stundentafel werden im Personalplanungsprozess von der ADD für Ihre Schule berücksichtigt. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Schulaufsichtsbeamten bzw. Ihre zuständige Schulaufsichtsbeamtin.
Wird der Umfang der Fremdsprachen reduziert?
Der Umfang der Zeitanteile für die Fremdsprachenarbeit wird nicht reduziert, sie konzentriert sich in den Klassenstufen 3 und 4 mit jeweils 2 Stunden pro Woche, statt wie bisher 1 Stunde pro Woche in jeder Klassenstufe.
Fachlich bleibt die Fremdsprachenarbeit in der Grundschule auch weiterhin einem integrierten und fächerverbindenden didaktisch-methodischen Ansatz verpflichtet. Organisatorisch und stundenplantechnisch wird die Fremdsprachenarbeit künftig mit einem separaten und eigenen Zeitanteil von jeweils 2 Stunden pro Woche in den Klassenstufen 3 und 4 ausgewiesen. Auf die Einhaltung der künftig in der Stundentafel vorgesehenen Zeitanteile für die Fremdsprachenarbeit ist durch die Schulleitungen zu achten.
Wie wird die Veränderung in der Fremdsprachenarbeit für die Klassenstufen eingeführt? Greift sie direkt für alle Klassenstufen oder aufsteigend?
Diese neue Regelung wird mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 für die Klassenstufe 1 greifen, die dann erst ab dem dritten Schuljahr Fremdsprachenarbeit im neu vorgesehenen Umfang haben wird. Alle anderen Klassenstufen führen ihre Fremdsprachenarbeit unverändert bis zum Abschluss der Grundschule durch und erhalten ihre Leistungsrückmeldung weiterhin in Form des Fremdsprachenportfolios.
Reduzierung der schriftlichen Leistungsnachweise von derzeit 16 auf 12 – wie sind die schriftlichen Leistungsnachweise nun auf die Teilbereiche aufgeteilt?
Die Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise je Schuljahr beträgt im Fach Deutsch künftig acht (in den Teilbereichen „Richtig schreiben“, „Texte verfassen“, „Sprache untersuchen“ und „Lesen, Auseinandersetzung mit Texten und Medien“ je zwei). Im Fach Mathematik beträgt die Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise je Schuljahr künftig vier. Die mathematischen Teilbereiche sind – wie bisher auch - angemessen zu berücksichtigen.
Selbstverständlich sind wie bisher auch Differenzierungen bei den schriftlichen Leistungsnachweisen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern möglich, wie z.B. eine längere Bearbeitungszeit oder der Einsatz von zusätzlichem Anschauungsmaterial. Inhaltlich sind die gleichen Anforderungen zu stellen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen ist bei Bedarf mit den Eltern ein individueller Förderplan abzustimmen. Hier sind dann die inhaltlichen Anforderungen in den Leistungsnachweisen individuell auf den Förderplan abzustimmen. Die Leistungen werden dann in den Klassenstufen 3 und 4 nicht benotet, sondern verbal beurteilt.
Welche Änderungen sind für die Zeugnisse vorgesehen?
Am Ende der Klassenstufe 1 und 2 wird ein Jahreszeugnis ausgestellt, in dem das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Schrift verbal beschrieben werden. Die Leistungen in den Fächern und Lernbereichen werden verbal erläutert. Für die verbale Erläuterung können standardisierte klassenstufeneinheitliche Könnensprofile benutzt werden. Die Könnensprofile sollen sich hierbei an den schuleigenen Arbeitsplänen für die Klassenstufen orientieren und werden von der Schule festgelegt.
Die Zeugnisformulare für das Schuljahr 2024/2025 finden Sie unter "Zeugnisse, Könnensprofile und Empfehlungsformular" weiter unten auf dieser Seite.
Welche Veränderungen für Religion und Ethik sieht die neue Stundentafel vor?
Die Zeitanteile in Religion/Ethik in der dritten und vierten Klassenstufe werden ab dem Schuljahr 24/25 angepasst, sodass Religion/Ethik künftig in allen Grundschuljahren zweistündig zu je 50-Minutenstunden unterrichtet wird.
Was bedeuten die Angaben in den Klammern der Stundentafel?
Die Richtwerte für die Fächer in Klammern gewährleisten eine flexible Schwerpunktbildung. Auch künftig kann z.B. Sport im dritten Schuljahr dreistündig erteilt werden, wenn dort der Schwimmunterricht stattfindet. Die Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass zeitweilige Gewichtungen einzelner Fächer oder Fachbereichsanteile möglich sind. Es muss jedoch wie bisher auch auf einen angemessenen Ausgleich geachtet werden.
Wofür kann die Verfügungszeit genutzt werden?
Die Verfügungszeit kann auch innerhalb des Schuljahres flexibel genutzt werden. Für den Sport, wenn z.B. Schwimmunterricht stattfindet, für Musik, wenn für eine größere musikalische Aufführung geprobt wird oder für Kunst, wenn ein besonderes Kunstprojekt durchgeführt wird.
Auch für den Religionsunterricht kann und soll diese Verfügungszeit genutzt werden, wenn z.B. in religiös geprägten Zeiten wie dem Advent oder der Passions- bzw. Fastenzeit besondere Projekte oder Schulgottesdienste geplant sind. Für eine Schwerpunktbildung im Bereich Religion, etwa im Rahmen von „Konfessionell-Kooperativem Religionsunterricht“ (KoKoRU) sowie für konfessionsgebundene oder interreligiöse Projekte, kann die Verfügungszeit ebenfalls genutzt werden.
Das rheinland-pfälzische Schulgesetz in der Fassung vom 26. Juni 2020 regelt die übergeordneten Belange der Schule. Dazu gehören die Bedingungen, die Regeln, die Rechte und Pflichten und die Ziele, die dem Lernen und Lehren in Rheinland-Pfalz zugrunde liegen.
Die Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz (GSchO) regelt die Belange der Grundschule vor dem Hintergrund des aktuellen Schulgesetzes (SchulG). In der Schulordnung werden u.a. die Ziele der Unterrichtsgestaltung hervorgehoben, wird auf das Zusammenarbeiten von Eltern und Schule eingegangen, das Anmeldeverfahren für die Einschulung dargestellt, Fragen zur Unterrichtsteilnahme und allen schulischen Veranstaltungen geklärt und Leistungsfeststellung/-beurteilung sowie Zeugnisse thematisiert.
In den Fächern und Lernbereichen kann die Leistung entweder durch einen freien verbalen Text oder durch standardisierte Könnensprofile erläutert werden. Über die schuleinheitliche Form der Zeugnisse entscheidet die Schule in eigener Zuständigkeit in der Gesamtkonferenz.
Die entsprechenden Zeugnisformulare sind in ihrer äußeren Form verbindlich.
Die Zeugnisformulare sind über die einschlägigen Verlage und Softwareanbieter erhältlich.
Halbjahres-, Jahres-, Abschluss- und Abgangszeugnisse der Grundschule
mit Gültigkeit für das Schuljahr 2024/2025
Jahres-/Abgangszeugnis der Grundschule für die Klassenstufe 1 und 2
Zeugnisse ohne Könnensprofile
Zeugnisse mit Könnensprofilen
Halbjahres-, Jahres-, Abschluss- und Abgangszeugnis der Grundschule für die Klassenstufe 3 und 4
Zeugnisse ohne Könnensprofile
Zeugnisse mit Könnensprofilen
Zeugnisse Klassenstufe 3 nach § 34 Abs. 3 Grundschulordnung ohne Könnensprofile
Zeugnisse Klassenstufe 3 nach § 34 Abs. 3 Grundschulordnung mit Könnensprofilen
Zeugnisformulare für die Integrative Beschulung
Zeugnisformulare für Schwerpunktschulen (SPS)
Könnensprofile
Für Deutsch und Mathematik wurden Könnensprofile entwickelt, aus denen die Schulen eine begrenzte Auswahl übernehmen können. Als Alternative können Schulen die Könnensprofile als Vorlage für die Erstellung eigener Profile heranziehen. Die Auswahl soll maßgeblich die Unterrichtsinhalte im Berichtszeitraum des jeweiligen Zeugnisses repräsentieren.
Die Könnensprofile werden für jede Klassenstufe einheitlich festgelegt und von der Gesamtkonferenz beschlossen.
Empfehlungsformular für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe
Schülerinnen und Schüler des vierten Schuljahres erhalten mit dem Halbjahreszeugnis eine von der Klassenkonferenz abgestimmte Empfehlung für die weiterführende Schule. Für diese Empfehlung haben die Lehrkräfte für jede Schülerin und jeden Schüler längerfristige Beobachtungen der bisherigen Entwicklung, des Lern- und Arbeitsverhaltens und der Leistungen berücksichtigt. Die Empfehlung dient Eltern als Grundlage für die Wahl der weiterführenden Schule.
Das Empfehlungsformular erhalten Schulen bei den einschlägigen Verlagen und Software-Anbietern.
Die Kultusministerkonferenz verabschiedete 2004 die Bildungsstandards für die Fächer Deutsch und Mathematik, die festlegen, welche Kompetenzen und Fähigkeiten alle Kinder am Ende des vierten Schuljahres in diesen Fächern aufweisen müssen. Darauf basierend wurde in Rheinland-Pfalz der Rahmenplan Grundschule erarbeitet, der die Grundlage des Unterrichts in der Grundschule darstellt. Er besteht aus einem Grundsatzteil (die Grundschule - Ort grundlegender Erfahrung) und den Teilrahmenplänen für die einzelnen Fächer und Lernbereiche. In dem Rahmenplan Grundschule liegt der Schwerpunkt auf dem anschlussfähigen- und anwendungsfähigen Wissen.
Durch den Rahmenplan wird den Schulen eine größere Selbstständigkeit ermöglicht. Hierbei wird das Unterrichten und Organisieren mehr auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und damit der jeweiligen Schule zugeschnitten. Jede Schule hat die Aufgabe, den Rahmenplan als Grundlage für die Erstellung von Arbeitsplänen jedes einzelnen Lernbereichs zu verwenden, um den Unterricht zu optimieren.
Über den Rahmenplan Grundschule hinaus gibt es zwei weitere Rahmenpläne:
Den Rahmenplan "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) und
den Rahmenplan "Herkunftssprachenunterricht" (HSU).
Beide Rahmenpläne bilden für den jeweiligen Bereich die Grundlage für ein kontinuierliches Weiterlernen sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I für alle Schularten.
Allgemeine Grundlegung
Die Allgemeine Grundlegung beschreibt das Konzept des Rahmenplans, der aus einem Grundsatzteil und den Teilrahmenplänen für die Fächer und Lernbereiche besteht. Sie beschreibt insbesondere die Leitideen grundschulgemäßen Lernens, Lehrens und Erziehens.
Teilrahmenplan Evangelische Religion
Teilrahmenplan Katholische Religion
Teilrahmenplan Deutsch mit den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Bildungstandards im Fach Deutsch für den Primarbereich
Der Teilrahmenplan Islamischer Religionsunterricht befindet sich an zehn Grundschulen in der Erprobungsphase:
GS Alzey Nibelungen
GS Ludwigshafen Blies
GS Ludwigshafen Langgewann
GS Ludwigshafen Mundenheim Schiller
GS Ludwigshafen Oggersheim
GS Ludwigshafen Oppau Goethe-Mozart
GS Ludwigshafen Pfingstweide
GS Mainz Lerchenberg
GS Mainz Maler-Becker
GS Worms Ernst-Ludwig
Die Druckfassungen der Rahmenpläne sind bei MF-Druckservice, Siegfried Müller, Neuleiningen, E-Mail: info@mf-druckservice.com erhältlich.
Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist der Grundwortschatz verbindliche Grundlage für den Unterricht in den Grundschulen von Rheinland-Pfalz. Er schafft erstmals eine einheitliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht an allen Grundschulen in Rheinland-Pfalz und trägt damit zur erfolgreichen Vermittlung der zentralen Kulturtechniken Lesen und Schreiben bei.
Der Grundwortschatz ist eingebettet in eine Handreichung mit vielen wertvollen Tipps und Anregungen für die Unterrichtspraxis.
Druckexemplare können gegen eine Schutzgebühr von 6,00 € zzgl. Versandkosten beim Pädagogischen Landesinstitut unter bestellung@pl.rlp.de bezogen werden.
Unterrichtsorganisation
Unterrichtsorganisation in der Grundschule
VV vom 28. Juni 2024
Fördermaßnahmen
Integrierte Fördermaßnahmen
VV vom 26. Oktober 1993
Kinder mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen
VV vom 30. August 1993
Schulbesuchspflichtige, noch nicht schulfähige Kinder
VV vom 14. Juni 1989 und VV vom 15. Juni 1998, Änderung Nr. 1
Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
VV vom 22. November 2006 und VV vom 20. September 2015
Kinder beruflich Reisender
VV vom 22. März 2002
Aufsicht/Veranstaltungen
Aufsicht an Schulen
VV vom 4. Juni 1999 und VV vom 9. Juli 2002, Änderung Nr. 1
Schulfahrten
VV vom 4. November 2005 und VV vom 2. Oktober 2007, Änderung Nr. 1
Schwimmunterricht
VV vom 14. Juni 1999
Unfallversicherung/Unfallverhütung
VV vom 2. Dezember 1999
Religiöse Feiertage/Schulgottesdienst
VV vom 9. Mai 1990 und VV vom 9. Mai 1995, Änderung Nr. 1
Richtlinie "Digitale Bildung in der Primarstufe"
Die Richtlinie „Digitale Bildung in der Primarstufe“ beinhaltet grundlegende Vorgaben für den Erwerb der „Kompetenzen in der digitalen Welt“ im Verlauf der Grundschulzeit.
Die Richtlinie ergänzt den Rahmenplan Grundschule und hat auch Gültigkeit für den zieldifferenten Unterricht an Förderschulen und Schwerpunktschulen. Sie knüpft an das Rahmenkonzept zum rheinland-pfälzischen MedienkomP@ss an und umfasst damit auch die Kompetenzvorgaben des Strategiepapiers der KMK „Bildung in der digitalen Welt“.
Als verbindliche Vorgabe ist die Richtlinie Grundlage für die Weiterentwicklung schuleigener Arbeitspläne, der Entwicklung von schulischen Medienkonzepten und der medienbezogenen Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung. Sie tritt ab dem 18. August 2019 in Kraft.
Der Erwerb der „Kompetenzen in der digitalen Welt“ ist integraler Bestandteil jedes Faches bzw. Lernbereichs. Das digitale Unterstützungsinstrument „curriculum“ enthält exemplarisch fachspezifische Zugangsmöglichkeiten zu den „Kompetenzen in der digitalen Welt“. Zusätzlich werden über „curriculum“ geeignete Materialien zur Verfügung gestellt.
Richtlinien zur Sexualerziehung
Zum Auftrag der Schule gehört gemäß Schulgesetz § 1 Absatz 3 auch die Sexualerziehung. Sie ist als Erziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichem Verhalten Teil der Gesamterziehung und soll Schülerinnen und Schüler zu menschlicher, sozialer und gleichberechtigter Partnerschaft befähigen. Die vorliegenden Richtlinien konkretisieren die Vorgaben des Gesetzes. Sie setzen den Akzent auf die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung eines verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgangs mit Sexualität. Dabei werden Sexualität und Partnerschaft als wesentliche Bestandteile der menschlichen Existenz verstanden, auf die in der Regel das Wertesystem der Herkunftskultur nachhaltig einwirkt. Daher muss Sexualerziehung die vielfältigen Beziehungsaspekte, Lebensstile, Lebenssituationen, Werthaltungen und ethischen Aspekte altersgemäß berücksichtigen. Die Richtlinien sollen die Schulen ermutigen, Sexualerziehung verstärkt auch als Sozialerziehung zu verstehen und als solche durch Informationen und Anregungen Hilfen zu einem toleranten und verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht zu geben.
Der „Orientierungsrahmen Schulqualität“ richtet sich an alle rheinland-pfälzischen Schulen. Er stellt die verbindliche Grundlage zur Qualitätsentwicklung dar, bei der die Unterrichtsqualität im Mittelpunkt steht.
Im Orientierungsrahmen werden, in Anlehnung an die Unterrichtsforschung, entscheidende Merkmale guter Schule und guten Unterrichts aufgezeigt. Weiterhin werden die Vielschichtigkeit von Qualität in den Bereichen Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung abgebildet und die Zusammenhänge verdeutlicht. Der Orientierungsrahmen bietet außerdem Vorschläge für die Qualitätsarbeit an den Schulen und soll deren Arbeit unterstützen.
Hinweise zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen (vom 01.08.2014)
Diese Hinweise geben Auskunft über die Rahmenbedingungen zur Einrichtung eines Betreuungsangebots an Grundschulen, über die Finanzierung dieses Angebots und über dessen Antragstellung.
Musterbetreuungsordnung zur Einrichtung Betreuender Grundschulen (vom 23.01.2015)
Hier wird ein Muster für eine Betreuungsordnung vorgestellt, wenn eine Betreuende Grundschule eingerichtet werden soll.
Für Kinder in der Grundschule, insbesondere für die mit Migrationshintergrund, kann im Umfang von drei Stunden wöchentlich eine qualifizierte Hausaufgabenhilfe mit spielerischem Kommunikationstraining eingerichtet werden.
Das Angebot richtet sich vor allem an Grundschulen und Primarstufen von verbundenen Grund- und Realschulen plus mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern, die zusätzliche Förderung im Bereich Sprache benötigen. Es können auch Kinder angemeldet werden, die bereits an der Lernzeit im Rahmen des Ganztagsschulangebotes teilnehmen, jedoch darüber hinaus eine zusätzliche sprachliche Förderung benötigen.
Unterricht/Lernbereiche
Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule
Förderung
Förderstrategie für leistungsschwächere und Schülerinnen und Schüler
Förderstrategie für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler
Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen
Kinder von beruflich Reisenden
Individuelle Förderung von Kindern beruflich Reisender
Digitale Bildung
Medienbildung in der Schule