Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig hatte am Mittwochnachmittag alle Schulträger, die kleine Grundschulen verantworten, ins Bildungsministerium eingeladen, um ihnen die verabschiedete Fassung der Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot vorzustellen und mit ihnen den weiteren Ablauf zu erörtern. „Grundschulen sind zuallererst Orte der Bildung. Diese Aufgabe und die organisatorischen Voraussetzungen, die sie benötigt, haben für uns Priorität“, so Hubig.
„Genau das ist bei fortschreitendem demografischem Wandel der Ansatzpunkt der Leitlinien. Kleine Grundschulen können natürlich auch gute Bildung leisten, die Mindestgröße von Schulen, wie sie im Schulgesetz festgeschrieben ist, wurde dennoch mit Bedacht gewählt. Sie stellt ein dauerhaftes Angebot und die Voraussetzungen sicher, die Schule braucht: vom Austausch im Kollegium, über geregelten Vertretungsunterricht, bis hin zu Differenzierungs- und Zusatzangeboten. Die Leitlinien sollen dauerhaft ein wohnortnahes und pädagogisch wertvolles Grundschulangebot sichern“, sagte die Bildungsministerin.
Bis Ende Februar hatten die kommunalen Spitzen, die Interessensvertretungen der Schulleitungen sowie Lehrer-, Eltern- und Schülerverbände Zeit, ihre Anregungen zu den Leitlinien einzubringen.
„Wir haben wertvolle Rückmeldungen erhalten. Insgesamt wird anerkannt, dass anhand der Leitlinien jeder Einzelfall transparent, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten betrachtet werden kann. Auch der Grundsatz ‘Kurze Beine – kurze Wege‘ gilt nach wie vor. Unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler sollen möglichst kurze Schulwege haben“, erklärte Stefanie Hubig. „Die Schulträger kennen die Verhältnisse vor Ort am besten. Deshalb sollen sie bei der Frage eingebunden werden, ob und wie Grundschulstandorte auf Dauer gesichert werden können.“ Die Schulträger haben nun sechs Monate Zeit, um anhand der Leitlinien die wesentlichen Gesichtspunkte und Überlegungen für ihren Schulstandort zu erarbeiten.
„Die ADD als Schulaufsichtsbehörde wird den Schulträgern bei der Erarbeitung ihrer Konzepte zur Seite stehen und sie dabei beraten“, erklärte Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier. Sobald die Konzepte bei der Schulbehörde eingereicht werden, wird die ADD diese prüfen und entscheiden, ob eine Schule weitergeführt werden kann. Sollte eine Schule nicht fortbestehen können, wird die Aufhebung voraussichtlich zum darauffolgenden Schuljahr 2018/19 stattfinden.
Hintergrundinformationen
Laut Schulgesetz müssen Grundschulen mindestens eine Klasse je Klassenstufe umfassen. Nicht mehr alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz erreichen diese Mindestgröße. Im Schuljahr 2016/2017 haben von den 964 Grundschulen 49 nur eine oder zwei Klassen – an der kleinsten lernen sieben Schülerinnen und Schüler, an der größten der zweiklassigen Grundschulen 43 Schülerinnen und Schüler. Da acht der kleinsten Schulen perspektivisch wieder von mehr Schülerinnen und Schüler besucht werden, werden insgesamt 41 kleine Grundschulen überprüft.
Ausnahmen von der Mindestgröße sind zulässig, wenn diese nur vorübergehend nicht erreicht wird oder in „besonderen Fällen“. Der Landesrechnungshof hatte die Landesregierung – zuletzt 2016 – aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, um diese besonderen Fälle im Dialog mit den Schulträgern zu prüfen. Dieser Auftrag wurde auch im Koalitionsvertrag verankert.
Das Bildungsministerium hatte gemeinsam mit der Schulaufsicht „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ erarbeitet und diese im Januar 2017 im Bildungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags vorgestellt. Der Entwurf der Leitlinien wurde im Anschluss im Rahmen eines informellen Anhörungsverfahrens den kommunalen Spitzenverbänden, den Interessenvertretungen der Lehrkräfte und Schulleitungen sowie den Eltern- und Schülervertretungen übersandt. Zum Ende des Verfahrens Ende Februar 2017 lagen insgesamt elf Stellungnahmen vor, die unter anderem von den kommunalen Spitzen oder dem Hauptpersonalrat Grundschule verfasst wurden, und zum Teil Eingang in die verabschiedete Fassung der Leitlinien gefunden haben.
Hinweis: Rheinland-Pfalz hat ein dichtes Grundschulnetz. Gemeinsam mit Hamburg verfügt das Land über die kleinsten Grundschulklassen (Klassenmesszahl: 24 Schülerinnen und Schüler). Im bundesweiten Vergleich hat Rheinland-Pfalz zudem mit 140 Schülerinnen und Schülern pro Grundschule sehr kleine Grundschuleinheiten. Nur Sachsen-Anhalt hat mit 138 Kindern pro Grundschule noch kleinere Einrichtungen.
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<link file:92927 download>Leitlinien wohnortnahes Grundschulangebot (pdf)