In den überarbeiteten Hinweisen zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen vom 01. August 2014 ist laut Punkt 7.4 das Nähere in einer Betreuungsordnung zu regeln.
Hierfür stellt das Ministerium den Trägern der Betreuenden Grundschulen eine Musterbetreuungsordnung zur Verfügung.
Sie dient im Wortlaut als Vorschlag bzw. Hilfestellung, weswegen auch alternative Formulierungsmöglichkeiten aufgeführt sind. Selbstverständlich ist die Betreuungsordnung an die Bedingungen vor Ort anzupassen.
<link internal-link>Hier gelangen Sie zur Musterbetreuungsordnung…