Von Kindern wird heute ein hohes Maß an Selbstvertrauen, Selbstständigkeit und Flexibilität verlangt. Dabei müssen sie auch Übergänge von einer Lebenssituation in die andere oder auch Übergänge von einer Bildungsinstitution in die nächste erfolgreich meistern. Dem Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule wird dabei eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Daher wurde dieser Übergang sowohl im Kindertagesstättengesetz als auch im Schulgesetz verankert.

In der hier aufgeführten Handreichung „Erfolgreiches Gestalten des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule – eine gemeinsame Aufgabe für Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer“ finden Sie detaillierte Informationen und praktische Vorschläge zur inhaltlichen Arbeit, Kooperationsvereinbarungen und -kalender, Beobachtungsbögen und andere hilfreiche Anregungen für den Übergang.
Informationen zu Projekten in der Kindertagesstätte und zum Übergang finden Sie auf dem Kita-Server.
 

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Im Juni 2023 hat das Land den Neun-Punkte-Plan für mehr Lesen, Schreiben und Rechnen veröffentlicht. Eine Maßnahme darunter ist, die Schulanmeldung für alle Kinder um ein halbes Jahr vorzuziehen. Bei Kindern, die keine Kita besuchen, wird im Rahmen der Schulanmeldung der Sprachstand erhoben. Dabei kam bislang das Verfahren zur Einschätzung des Sprachförderbedarfs im Jahr vor der Einschulung [Ver-ES (2007)] zum Einsatz. Im Zuge der Umsetzung des Neun-Punkte-Plans, wurde das Verfahren von den Professorinnen Gisela Kammermeyer und Anja Wildemann und ihrer Mitarbeiterin Wynona Kühn überarbeitet. Das weiterentwickelte Verfahren zur Einschätzung der Sprachkompetenzen bei der Schulanmeldung (VER-ES 2.0 Schulanmeldung) stellen wir Ihnen auf dieser Website zur Verfügung.

Zeigt sich nach der Durchführung des Verfahrens, dass bei Kindern ein Sprachförderbedarf besteht, erfolgt die Teilnahme an einer Sprachförderung in einer Kindertageseinrichtung für das letzte Besuchsjahr der Kindertageseinrichtung.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Ablauf der Anmeldung zum Schulbesuch
     
  2. Verfahren zur Einschätzung der Sprachkompetenzen bei der Schulanmeldung
     
  3. Schulungsmaterialien zur praktischen Umsetzung von VER-ES 2.0 Schulanmeldung
     
  4. VER-ES 2.0 Schulanmeldung - Alle Materialien zum Download
     
  5. Rückmeldungen zu VER-ES 2.0 Schulanmeldung

 

 

Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres (siehe § 57 Schulgesetz). Wie und wo Kinder in der Schule angemeldet werden, wann Kann-Kinder angemeldet werden oder wie das Verfahren bei einer Zurückstellung vom Schulbesuch abläuft, erfahren Sie bei den Unterpunkten.

Anmeldung von Schulkindern

Woher wissen Eltern, wann und wo sie ihr schulpflichtiges Kind anmelden müssen?
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31.8. im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. 
Im Kalenderjahr vor der Einschulung werden alle schulpflichtigen Kinder von den Eltern (§ 37 Abs. 2 SchulG) im Februar an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet. Die Sorgeberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten eine Aufforderung zur Anmeldung durch den Schulträger, also durch die Stadt, die Verbands- oder Ortsgemeinde. Darin sind die zuständige Grundschule und der Anmeldetermin genannt. Die Termine werden aber auch in der örtlichen Presse bzw. in den Kindertagesstätten bekannt gegeben.

An welcher Grundschule melden Eltern ihr Kind an?
Alle Kinder sind bei der Grundschule anzumelden, zu deren Schulbezirk ihr Wohnort gehört. Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen können in Ausnahmefällen direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
In begründeten Fällen können Eltern einen Schulbezirkswechsel für ihr Kind beantragen (Ganztagsschule). Die Schulleitung der abgebenden Schule entscheidet im Einvernehmen mit der Schulleitung der aufnehmenden Schule über den Antrag.

Wann werden Kann-Kinder in der Schule angemeldet?
Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres, in dem eingeschult werden soll. Ort und Zeit der Anmeldung der Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, werden in der ersten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres bekannt gegeben. Die Bekanntmachung erfolgt durch den Schulträger in ortsüblicher Weise.

Was erwartet das Kind bei der Schuleingangsuntersuchung?
Bei der Schulanmeldung wird auch der nächste für das Kind wichtige Termin bekanntgegeben: die Untersuchung durch die Schulärztin oder den Schularzt. Diese Untersuchung ist Pflicht für alle angemeldeten Kinder. Die Ärztin oder der Arzt stellt fest, ob das Kind aus gesundheitlicher Sicht in der Lage ist, die Schule zu besuchen. Dabei kann sich zum Beispiel herausstellen, dass das Kind eine Brille braucht oder andere medizinische Maßnahmen zur Gesunderhaltung des Kindes erforderlich sind. Während der schulärztlichen Untersuchung geschieht nichts, vor dem sich ein Kind ängstigen muss.
Für die Förderung und Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass die Schule über Untersuchungsergebnisse informiert wird.

Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule (siehe § 58 Schulgesetz).

Kann eine Zurückstellung vom Schulbesuch vorgenommen werden?
Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Die Schulleitung entscheidet darüber im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt (§ 13 Abs. 1 GSchO).

Dürfen Kinder aus der ersten Klasse „ausgeschult“ werden?
Nein! Ein Zurücktreten vom Anfangsunterricht ist nicht vorgesehen.

In der Grundschule treffen sich in der Eingangsstufe Kinder aus ganz unterschiedlichen Familiensituationen mit ausgesprochen unterschiedlichen Entwicklungsständen in einer Lerngruppe. Trotz aller Unterschiedlichkeiten verbinden diese Kinder große Freude und positive Erwartungen an das System Schule, in das sie nunmehr im ersten Schuljahr eintreten. Für alle Kinder ist deshalb der Eintritt in die Schule ein sehr wichtiges Lebensereignis. Grundschulen und Kindertagesstätten sind außerordentlich bemüht, die Übergangssituation so zu gestalten, dass möglichst keine Übergangsprobleme auftreten. Trotzdem ist es für manche Kinder nicht leicht, neben den eigenen Wünschen, Ansprüchen und Bedürfnissen auch die Befindlichkeiten der anderen Kinder innerhalb der neu gebildeten Klasse wahrzunehmen und sich darauf einzustellen. Deshalb ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule insbesondere auch im Anfangsunterricht darauf gerichtet, Werte wie Hilfsbereitschaft, Achtung und Toleranz, konfliktfreier Umgang miteinander, Anstrengungsbereitschaft, Lernfreude, Leistungswille und Ausdauer, im Zusammenhang mit den fachlichen Aufgabenstellungen zu entwickeln.
Gerade dem Anfangsunterricht ist deshalb ein zentrales Anliegen, Kinder zu fördern und gute Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg zu entwickeln. Dies geschieht am besten dort, wo sich Kinder angenommen fühlen, in ihren individuellen Fähigkeiten bestärkt werden und wo sie nach und nach erkennen, dass sie auch selbst Verantwortung für ihren individuellen Entwicklungs-, Lern- und Leistungsprozess übernehmen müssen.

Hier können Sie die Broschüre "Ich freue mich auf die Schule" herunterladen.


Ebenso finden Sie hier den Flyer zur Broschüre in zwei frei wählbaren Formaten:

Flyer zur Broschüre "Ich freue mich auf die Schule" - Din A4
Flyer zur Broschüre "Ich freue mich auf die Schule" - Din A4, 3-teilig

Grundschulempfehlung
Schülerinnen und Schüler des vierten Schuljahres erhalten mit dem Halbjahreszeugnis eine von der Klassenkonferenz abgestimmte Empfehlung für die weiterführende Schule. Für diese Empfehlung haben die Lehrkräfte für jede Schülerin/jeden Schüler längerfristige Beobachtungen der bisherigen Entwicklung, des Lern- und Arbeitsverhaltens und der Leistungen berücksichtigt. Die Empfehlung dient Eltern als Grundlage für die Wahl der weiterführenden Schule. 

Das Empfehlungsformular erhalten Schulen bei den einschlägigen Verlagen und Software-Anbietern.
 

Unterstützungsmaterialien zur Schullaufbahnberatung - Informationen zur Realschule plus
Information und Beratung sind wichtige Bestandteile der Elternarbeit. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang u. a. die Schullaufbahnberatung, damit die Eltern eine fundierte Entscheidung bezüglich der Wahl der weiterführenden Schule für ihr Kind treffen können. Mit der Schulstrukturreform ab dem Schuljahr 2009/2010 wurde in Rheinland-Pfalz die Realschule plus als neue Schulart eingeführt. Trotz der vielfältigen pädagogischen Stärken ist festzustellen, dass viele Eltern wenig über die mit der Realschule plus verbundenen Bildungs- und Aufstiegschancen wissen.

Die folgenden Informationsmaterialien zur Realschule plus sollen Eltern in Bezug auf die Wahl der weiterführenden Schule unterstützen:

Präsentation (pdf)

Präsentation - mit Notizen (pptx)

 

Hier finden Sie z.B. Kurzfilme, Broschüren und Faltblätter zur oben genannten Schulart.

 

An dieser Stelle werden Sie auf die Internetseite „Schulwechsel“ des Bildungsservers weitergeleitet. Dort erhalten Sie Informationen zum Schulwechsel von einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz.