Rechtsgrundlagen

Die in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Rechtsgrundlagen werden bei Änderungen möglichst schnell aktualisiert. Es kann jedoch keine Gewähr dafür gegeben werden, dass immer die aktuell gültige Version im Netz steht.  Gültig ist die im Amtsblatt veröffentlichte Regelung.

Grundlegende Regelung finden sich im Schulgesetz Schulgesetz und der für die Gymnasien relevanten übergreifenden Schulordnung

Auf der Seite des Bildungsministeriums können Sie aktuell gültigen Ferientermine einsehen.

Eine aktuelle Zusammenstellung aller für die Oberstufe relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie unter https://mss.rlp.de/rechtsgrundlagen

Nichtschülerinnen/-schüler

Mit der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann die allgemeine Hochschulreife ohne den Besuch eines Gymnasiums oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schule erworben werden. Die entsprechenden Regelungen sind in der Abiturprüfungsordnung für Nichtschüler festgehalten.

Zuständigkeit: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Außenstelle Schulaufsicht Neustadt-, Referat 37, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt

Ansprechpartner: Herr Gerhard Dohna (Tel.: 06321/99-2352), Frau Petra Boeckmann (Tel.: 06321/99-2301)

Für die Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang gelten die Stundentafeln für die Sekundarstufe I

Die Regelung für die Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang finden Sie unter Stundentafeln für G8GTS-Gymnasien (Sekundarstufe I).

DieEPOS-Schreiben, die bezüglich der Veränderungen in den Stundentafeln im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich versandt wurden, können Sie hier herunterladen: