Auslandsschuldienst

Im Ausland zu unterrichten oder dort in der Schulleitung tätig zu sein, ist bereichernd – für Lehrkräfte selbst, für die Schulen im Ausland und auch für die Schulen in Rheinland-Pfalz, an die die Lehrkräfte zurückkehren und ihre Erfahrungen einbringen.

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreut die schulische Arbeit im Ausland, darunter auch die derzeit rund 140 Deutschen Auslandsschulen in aller Welt. Wenn Sie vorhaben, sich für eine Tätigkeit als Lehrkraft im Ausland zu bewerben und in die Kultur des Gastlandes einzutauchen, finden Sie auf der Internet-Seite der ZfA wertvolle Hinweise, u.a. zu den Bewerbungsmodalitäten und Stellenangebote aus dem Bereich des Auslandsschulwesens. Unter der Rubrik „Bewerbung“ können Sie sich die verschiedenen Formulare und Merkblätter sowie weitere Informationsschreiben herunterladen.

Ihre Bewerbung als Auslandsdienstlehrkraft gilt auch für die Europäischen Schulen, die Unterricht vor allem für Kinder von Bediensteten der Institutionen der Europäischen Union anbieten. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Europäischen Schulen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und direkt bei den deutschen Inspektoren für den Primarbereich (Frau Sybille Maiwald, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus) und den Sekundarbereich (Herr Thilo Buchmaier, Hessisches Kultusministerium).

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in den Auslandsschuldienst zu gehen. Sie können als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK; als Lehrkraft, in der Schulleitung oder der Leitung einer deutschen Abteilung, in der Fachberatung oder Prozessbegleitung), Bundesprogrammlehrkraft (BPLK), Landesprogrammlehrkraft (LPLK) oder Ortslehrkraft (OLK) beschäftigt werden, je nachdem, in welchem Dienstverhältnis Sie derzeit stehen und in welchem Land der Erde Sie gern tätig sein möchten. Stellen für Schulleitungen, Fachberatung und Prozessbegleitung im Ausland schreiben wir zusätzlich zur Website der ZfA auch im Amtsblatt aus.

Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - Informationen zur Bewerbung und aktuelle Stellenangebote

Richtlinien für die Beurlaubung, Abordnung bzw. Zuweisung für den Auslandsschuldienst

Merkblatt über die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft

Zuständigkeiten bei Bewerbungen

Wenn Sie sich als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK), Bundes- oder Landesprogrammlehrkraft (BPLK, LPLK) weltweit oder für bestimmte Gebiete der Erde bewerben möchten, senden Sie bitte die notwendigen Unterlagen (siehe Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen/ZfA) auf dem Dienstweg über Ihre Schulleitung an die zuständige Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Diese erstellt dann eine gutachterliche Stellungnahme auf der Grundlage von Unterrichtsbesuchen und Gesprächen. Mit Ihren Bewerbungsunterlagen wird diese über das Bildungsministerium an die ZfA gesendet. Die ADD entscheidet dabei auch, ab wann Sie für eine Tätigkeit im Ausland vom Schuldienst im Inland freigestellt werden können. Diese sogenannte „Freistellung“ wird in der Regel zum 1.8. eines Jahres ausgesprochen. Erreicht Ihre Bewerbung das Bildungsministerium nach dem 1.4. eines Jahres, kann die Freistellung in der Regel erst zum 1.8. des Folgejahres erteilt werden, um Planungssicherheit für Schule und Schulaufsicht zu gewährleisten. Die Freistellung ist grundsätzlich vier Jahre gültig.

Wenn Sie gerne die Leitung einer Schule oder einer Deutschen Abteilung einer Schule im Ausland, eine Fachberatungs- oder Prozessbegleitungsstelle übernehmen möchten, bewerben Sie sich auf eine konkrete Stellenausschreibung im Amtsblatt bzw. auf der Homepage der ZfA. Beachten Sie dabei bitte die Hinweise in der Ausschreibung, an wen Ihre Bewerbung zu richten ist (auf dem Dienstweg über Schulleitung, ADD und Bildungsministerium an die ZfA, sowie vorab an das Bildungsministerium, Referat 9415 C, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz und die ZfA direkt). Dabei benötigen Sie eine Dienstliche Beurteilung (DBU), die neu erstellt wird, wenn Ihre derzeitige DBU zum Zeitpunkt der geplanten Stellenübernahme älter als vier Jahre sein wird. Außerdem wird die zuständige Schulaufsicht mit Ihnen ein Kolloquium mit besonderem Fokus auf der Verwendung als Schulleiterin bzw. Schulleiter an einer Auslandsschule oder Fachberaterin bzw. Fachberater durchführen.
Liegen Ihre Bewerbungsunterlagen für eine der o.g. Stellen vollständig im Ministerium vor, lädt Sie die rheinland-pfälzische Beauftragte der KMK für das Auslandsschulwesen in der Regel außerdem zu einem Beratungsgespräch in das Bildungsministerium ein.

Spezifische Voraussetzungen für Bewerbungen aus Rheinland-Pfalz

Altersgrenze: Eine Vermittlung in den Auslandsschuldienst erfolgt grundsätzlich nur, wenn die Lehrkraft zu Beginn des Auslandseinsatzes das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Liegt die beabsichtigte Tätigkeit im Ausland in zeitlicher Nähe zum Ruhestandsbeginn, sollte sie sich entweder bis dahin erstrecken oder die Lehrkraft sollte so rechtzeitig wieder zurückkehren, dass sie erfolgreich wieder eingegliedert werden kann (mindestens zwei Jahre vor Ruhestandsbeginn).
Wenn Sie eine Funktionsstelle innehaben, können Sie erst für den Auslandsschuldienst freigestellt werden, wenn Sie diese mindestens fünf Jahre ausgeübt haben.
Insgesamt müssen die Tätigkeit im Inland und im Ausland in einem angemessenen zeitlichen Verhältnis zueinander stehen. Eine überwiegende Verwendung im Auslandsschuldienst kommt nicht in Betracht.


Beförderung während des Auslandsschuldienstes

Auch im Auslandsschuldienst können Sie am Beförderungsverfahren von A 13 (Studienrat/Studienrätin) nach A 14 (Oberstudienrat/Oberstudienrätin) teilnehmen. ADD bzw. Bildungsministerium kommen in diesem Zusammenhang auf Sie zu. Ein Tipp in diesem Kontext: Vor Ihrem Wechsel ins Ausland ist es in jedem Fall sinnvoll, eine aktuelle Dienstliche Beurteilung zu beantragen.


Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst mit der für Sie zuständigen Schulaufsicht in Verbindung, um zu klären, wo Sie nach Ihrer Rückkehr eingesetzt werden. Im letzten Jahr vor Ihrer Rückkehr können Sie sich auch auf eine in Rheinland-Pfalz im Amtsblatt ausgeschriebene Funktionsstelle bewerben. Die hierfür notwendige dienstliche Beurteilung erstellt die Schulleitung der Auslandsschule auf Anforderung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) über das Bildungsministerium und das Sekretariat der Kultusministerkonferenz.
 

Lehrkräftefortbildungen und Lehrkräfteaustausch

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) hat sich zum Ziel gesetzt, dass in Zukunft in allen von ihm geförderten deutsch-französischen Programmen eine Sprachanimation angeboten wird. Um dieses Ziel zu erreichen, werden jedes Jahr Fortbildungen angeboten. Diese richten sich vor allem an Lehrkräfte und Animateure, die eine deutsch-französische Begegnung planen bzw. durchführen werden und eine spielerische Sprachkomponente in den binationalen Austausch einbeziehen möchten. Gute Französischkenntnisse sind für die Teilnahme erforderlich.

Das Pädagogische Landesinstitut bietet verschiedene Fort- und Weiterbildungen in Form von Veranstaltungen, (auch digitalen) Studientagen, Blended Learning-Kursen, E-Sessions, Online-Fortbildungen mit tutorieller Begleitung sowie Online-Lernangeboten an.

Erasmus+ bietet Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften an Schulen verschiedene Lehrkräftefortbildungen und Hospitationen an. Mit Erasmus+ können Sie Förderungen für Auslandsaufenthalte und europäische Begegnungen („Mobilitäten“) beantragen.

Aktuelle Angebote

Der Échange de proximité richtet sich an deutsche Lehrkräfte der Grund- und Sekundarschulen, die für die Dauer eines Schuljahres (i.d.R. ab September) an einer (Grund-)Schule im Elsass (Frankreich) unterrichten möchten. Wichtiger Hinweis: Die Bewerberin / Der Bewerber muss keine Französischlehrkraft sein.

Die Bewerbungsfrist endet am 1. Dezember 2024.

Bewerbungsformular

Das vom Deutsch-französischen Jugendwerk (DFJW) organisierte Élysée-Prim-Programm (ehem. deutsch-französischer Grundschullehreraustausch) von deutschen und französischen Lehrkräften wird auch im Schuljahr 2024/2025 fortgesetzt. Für das Schuljahr 2024/2025 können sich auch Lehrkräfte der 5. und 6. Klasse bewerben!

Die Bewerbungen müssen auf dem Dienstweg über die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in zweifacher Ausfertigung (auf Deutsch und auf Französisch) bis zum 31. Januar 2024 dem Ministerium für Bildung vorliegen.

Für Lehrkräfte und Schulverwaltungsfachleute aus Deutschland stehen in diesem Programm i.d.R. zwei bis drei Freiplätze zur Verfügung.

aktuelle Angebote 

Die Akademien von Dijon und Besançon und das Haus Rheinland-Pfalz organisieren in Zusammenarbeit mit dem rheinlandpfälzischen Ministerium für Bildung und mit Unterstützung des Deutsch-Französischen Jugendwerks seit 2021 einen dreiwöchigen Austausch für Lehrkräfte aus Rheinland-Pfalz und Burgund-Franche-Comté. Dieser Austausch gibt Deutschlehrkräften aus Burgund-Franche-Comté und Französischlehrkräften aus Rheinland-Pfalz die Möglichkeit sich sprachlich und kulturell weiterzubilden. 

Programm

Hospitationen

Im Rahmen des Hospitationsprogramms haben Sie die Möglichkeit Lehrkräfte, die Deutsch als Fremdsprache bzw. deutschsprachigen Fachunterricht an Schulen in den o.a. Ländern unterrichten, zu einem dreiwöchigen Hospitationsaufenthalt an Ihren Schulen aufzunehmen.

Die Gastschulen können sich im Rahmen des Hospitationsprogramms wie in den ver-gangenen Jahren direkt beim PAD online bewerben. Das Formular kann unter Bewerbungsbogen Gastschulen aufgerufen werden.

Bewerbungsfrist 31. Mai 2024

Infoblatt

Lehrkräfte deutscher Schulen können während einer ein- bis dreiwöchigen Hospitation an einer britischen Gastschule den Schulalltag sowie aktuelle Unterrichtspraktiken kennenlernen. Sie erweitern ihre Sprachkompetenz, knüpfen interkulturelle Kontakte und bereichern als landeskundliche Expertinnen und Experten den Unterricht.

Ausschreibung

Infoblatt

Lehrkräfte deutscher Schulen können während einer zwei- oder dreiwöchigen Hospitation an einer französischen Gastschule den Schulalltag sowie aktuelle Unterrichtspraktiken kennenlernen. Sie erweitern ihre Sprachkompetenz, knüpfen interkulturelle Kontakte und bereichern als sprachliche und landeskundliche Expertinnen und Experten den Unterricht.

Ausschreibung

Infoblatt

Informationen für Schulen

Das Austauschprogramm richtet sich an Lehrkräfte aller Schularten in der Primar- und Sekundarstufe. Sie haben im kommenden Schuljahr die Möglichkeit zwischen 1 - 5 Tage an einer Schule im Nachbarland zu hospitieren und in das Unterrichts- und Schulleben auf der französischen Seite einzutauchen.

Bewerbungsschluss ist der 22.03.2024 

Informationen
Anmeldung