Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

Mit der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann die allgemeine Hochschulreife ohne den Besuch eines Gymnasiums oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schule erworben werden. Die entsprechenden Regelungen sind in der Abiturprüfungsordnung für Nichtschüler festgehalten.

Zuständigkeit:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Außenstelle Schulaufsicht Neustadt-, Referat 37, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt

Ansprechpersonen:

Herr Gerhard Dohna (Tel.: 06321/99-2352)

Frau Petra Boeckmann (Tel.: 06321/99-2301)