Beantragung des Schulcampus
Seit dem offiziellen Start des Schulcampus RLP im März 2021 haben ca. 1150 Schulen und Studienseminare ihre Zugänge zur rheinland-pfälzischen Bildungscloud beantragt, inzwischen besitzen mehr als 360.000 Nutzerinnen und Nutzer ein Konto in der rheinland-pfälzischen Plattform für die Bildung in der digitalen Welt.
Die nächste Möglichkeit zur Beantragung ist im März 2025.
Die Ausbildung für die Campusbetreuerinnen und -betreuer der Schulen, die Februar 2025 als Startdatum gewählt haben, hat am 12. November 2024 begonnen, damit die Schulen bis zum Halbjahreswechsel mit dem Schulcampus loslegen können.
Weitere Beantragungsphasen sind geplant und werden jeweils rechtzeitig per EPoS-Schreiben vor den Schuljahres- bzw. Halbjahreswechseln bekanntgegeben.
Vorüberlegungen
Vor der Antragstellung sollten Sie sich aus der Perspektive Ihrer Schulgemeinschaft folgende Fragen beantworten:
- Wann ist für uns der optimale Zeitpunkt eines Einstiegs in den Schulcampus RLP?
Sie können im Antragsformular den von Ihnen gewünschten Starttermin wählen.
- Ist es in der aktuellen Phase sinnvoll, von unserem bestehenden System zum Schulcampus zu wechseln?
- Wie stelle ich mir die Migration unserer bestehenden Lernplattform@RLP-Instanz in den Schulcampus vor?
Szenarien zur Nutzung der Lernplattform Moodle im Schulcampus
Wir haben keine Lernplattform@RLP | Wir nutzen bereits die Lernplattform@RLP… | |
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… aber möchten mit Moodle neu starten | … und möchten unsere Instanz in den Schulcampus umziehen | |
Sie erhalten im Schulcampus automatisch eine Instanz. | Sie erhalten im Schulcampus eine neue Instanz und können einzelne Kurse ohne Benutzerdaten übernehmen. | Ihre Instanz wird mit allen Kursen und Daten in den Schulcampus übernommen. Die NutzerInnen müssen einmalig ihren alten Zugang in der neuen Instanz übernehmen. |
Voraussetzungen
Für die Bereitstellung des Schulcampus RLP benötigen wir von Ihrer Schule einen entsprechenden Beschluss der Gesamtkonferenz und eine Bestätigung über die Einbeziehung des örtlichen Personalrates.
Bitte beachten Sie die gestärkten Mitwirkungsrechte der Vertretung für Schülerinnen und Schüler und der Elternvertretungen. So ist beispielsweise die Versammlung der Klassensprecherinnen und -sprecher bei der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel vorher anzuhören (§33 Abs.2 Nr.2 Schulgesetz).
Diese Beschlüsse können Sie auch nach Beendigung der Beantragungsphase, spätestens aber bis zum administrativen Eintritt in den Schulcampus, per EPoS-Nachricht an schulcampus(at)pl.rlp.de nachreichen.
Die Schule benennt in der Regel zwei Personen, die als CampusbetreuerInnen die Administration der NutzerInnen für die Schule übernehmen und der Schulgemeinschaft als MultiplikatorInnen dienen. Das Pädagogische Landesinstitut schult die CampusbetreuerInnen im Umgang mit dem Schulcampus.
weiterer Ablauf nach der Beantragung
Zunächst werden Ihre Angaben aus dem Antragsformular ausgewertet, um Ihnen einen reibungslosen Eintritt in den Schulcampus RLP zu ermöglichen. Gegebenenfalls melden wir uns bei Ihnen, um offene Fragen zu klären.
Die von Ihnen angegebenen Campusbetreuerinnen und Campusbetreuer, die eine "multiplizierende Funktion“ in Ihrem Kollegium wahrnehmen sollen, werden von uns kontaktiert und erhalten einen Überblick über den Ablauf der Online-Fortbildung.
Nach Abschluss dieser Qualifizierung, die immer wieder durch E-Sessions unterstützt wird, erhält Ihre Schulgemeinschaft mit Unterstützung durch die ausgebildeten Campusbetreuerinnen und Campusbetreuer die Zugangsdaten zum Schulcampus RLP.
Es ist wichtig festzuhalten, dass Sie die Geschwindigkeit des Einstiegs maßgeblich mitbestimmen, um die Vorgänge an Ihre aktuelle Situation anzupassen. Jederzeit stehen wir Ihnen in beratender Funktion zur Seite und stellen auch Materialien zur Verfügung, die Sie für interne Schulungen Ihres Kollegiums einsetzen können.