Historisch-politische Bildung

Historisch-politische Bildung und Demokratieerziehung gehören zusammen und sind nicht als konkurierende Bereiche zu verstehen. Während die Demokratieerziehung insbesondere die Demokratie als Lebens- und Gesellschaftsform in den Blick nimmt, soll die historisch-politische Bildung zur Teilhabe am demokratischen Staat befähigen.

 

 

Informationen zum Umgang mit antisemitistischen Äußerungen und Handlungen

Die aktuelle Situation in Nahost nach den terroristischen Anschlägen der Hamas am 7. Oktober 2023 und der militärischen Reaktion Israels in Gaza stellt auch die Lehrkräfte und Schulen in Rheinland-Pfalz vor Herausforderungen, die über die Frage der inhaltlichen Bearbeitung im Fachunterricht hinausgehen. Das Thema polarisiert, wird bisweilen sehr emotional diskutiert und führt zu Kontroversen. Hier finden Sie das Informationsschreiben des Ministeriums für Bildung vom 17.01.2024 (PDF-Datei).

Rechtsrahmen zum Verhältnis von Schule und Politik

Lehrkräfte haben den gesetzlichen Auftrag, zur Mündigkeit/zur Demokratiekompetenz zu erziehen. Lehrkräfte und Schulleitung tragen die Verantwortung dafür, dass die Ausgewogenheit im Sinne des o.g. Rahmens gewährleistet ist, die Schülerinnen und Schüler sich eine eigene Meinung bilden können und dass sie nicht wegen ihrer eigenen politischen Meinung benachteiligt werden.  

Für Lehrkräfte ist parteipolitische Werbung oder Anti-Werbung und politische Agitation im Dienst verboten. Sie haben im Dienst das Recht auf politische Meinungsäußerung unter Wahrung des Mässigungsgebots. Entsprechende Äußerungen müssen als eigene Meinung der Lehrkraft erkennbar sein.

Brief des Präsidenten der ADD an alle öffentlichen Schulen Rheinland-Pfalz vom 29.11.2017 zu „Besuche von Abgeordneten des Landtages an den Schulen“, zusammengefasst:

  • Abgeordneten sind im Rahmen ihres Informationsrechts persönliche Gespräche zu Bildungsfragen i.d.R. mit der Schulleitung zu gewährleisten, wenn der Schwerpunkt auf Informationen liegt. Bei diesen Informationsbesuchen ist eine Sechs-Wochen-Frist vor Wahlen zu beachten.
  • Bei schulischen Veranstaltungen im Rahmen des politischen Bildungsauftrags ist der Grundsatz der parteipolitischen Ausgewogenheit und Neutralität zu beachten. In diesem Rahmen können Besuche von Politikerinnen und Politikern auch innerhalb des Sechs-Wochen-Zeitraums vor Wahlen stattfinden.
  • Wenn Schulen am Landtagsprogramm „Schulbesuchstag 9. November“ teilnehmen, sind die Regeln dieses Programms einzuhalten.
  • Für Veranstaltungen im Schulgebäude, die keine schulischen Veranstaltungen sind, trägt der Schulträger die Verantwortung.  

Förderung von Gedenkstättenfahrten und Zeitzeugenbegegnungen

In ihrer Regierungserklärung vom 30. Januar 2019 betont die rheinland-pfälzische Staatsministerin für Bildung, Dr. Stefanie Hubig, die "Pflicht, nicht zu vergessen", weshalb Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schullaufbahn wenigstens einmal einen Gedenkort besuchen sollen, der sich mit der Geschichte politischer Gewaltherrschaft auseinandersetzt.

Viele Schulen haben bereits in ihrem Schulkonzept den Besuch von Gedenk- und Erinnerungsorten fest verankert. Um die Finanzierung dieser Fahrten zu unterstützen, stellt das Land Rheinland-Pfalz entsprechende Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen zur Förderung solcher Fahrten finden Sie hier... .

Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen

Die Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen steht Schulen bei der Planung und Durchführung von Gedenkstättenfahrten sowie dem Aufbau von schulischen Erinnerungsinitiativen zur Seite und berät im Hinblick auf Fördermöglichkeiten. Zudem vermittelt sie Zeitzeugenbegegnungen.