Beschluss von 2007
Beschluss von 2007
Auszug
LANDTAG RHEINLAND-PFAZ zu Drucksache 15/1437 zu Drucksache 15/1395
15. Wahlperiode
Beschluss
Gute Schule machen – Unterrichtsversorgung sichern, Unterrichtsqualität
fortentwickeln, Schulen stärken
Der Landtag stellt fest, dass Schulpolitik in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren eine stete Weiterentwicklung von Struktur, Pädagogik und Personalplanung bewirkt hat.
Besonders zu nennen sind hierbei die Einführung der Vollen Halbtagsschule, die Schwerpunktschulen, integrative Schulangebote, die Einführung der Regionalen Schule sowie der Dualen Oberschule, die Entwicklung der Ganztagsschule, die Reform des berufsbildenden Schulsystems, die Öffnung der Schulen für Wirtschaft und Gesellschaft, die Entwicklung selbstverantwortlichen Arbeitens an den Schulen sowie die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Im Vergleich 2008 zu 1990 wurden bzw. werden zudem mehr als 7100 Planstellen und Stellen geschaffen, einschließlich der Lehramtsanwärterin-nen und -anwärter und Referendarinnen und Referendare.
Der Landtag begrüßt
– die erfolgreichen Anstrengungen von Landesregierung, Schulaufsicht und Schulen zum Erreichen einer verlässlichen strukturellen Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau, insbesondere die Ausweitung des Projekts Erweiterte Selbstständigkeit (PES) auf alle weiterführenden Schulen sowie den Ausbau des Angebots an Feuerwehrlehrkräften zur Vermeidung temporären Unterrichtsausfalls. Die jährliche schulbezogene Darstellung der strukturellen Unterrichtsversorgung sorgt für eine bundesweit einmalige Transparenz der
Personalsituation an Schulen;
– die von der Landesregierung im vergangenen Jahrzehnt eingeleitete Offensive zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität an rheinland-pfälzischen Schulen. Dazu gehören neben der Teilnahme an nationalen und internationalen Leistungsvergleichsstudien bzw. Vergleichsarbeiten, der verpflichtenden Erarbeitung von schuleigenen Qualitätsprogrammen und Weiterbildungsplanungen auch die Stärkung der Selbstverantwortung der Schulen sowie die Einführung von allgemein gültigen Bildungsstandards. Die Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen (AQS) wird künftig den Schulen mit der erforderlichen Unterstützung zur Seite
stehen und neue Beratungsmöglichkeiten eröffnen;
– die vielfältigen Unterstützungsangebote für alle Schulen durch die im Land tätigen pädagogischen Serviceeinrichtungen sowie die für die inhaltliche und pädagogische Fortentwicklung äußerst fruchtbare Kooperation mit den vielen außerschulischen Partnern.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
…
– über den temporären Unterrichtsausfall aller am Projekt Erweiterte Selbstständigkeit teilnehmenden Schulen ab dem Schuljahr 2007/2008 zeitnah und in geeigneter Weise zu informieren und für die übrigen Schulen die Einführung eines Verfahrens zu prüfen, durch welches jährlich zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt und für einen noch zu bestimmenden Zeitraum der temporäre Unterrichtsausfall erfasst werden kann.
…
Vorstehender Beschluss wurde vom Landtag in seiner 31. Sitzung am 27. September 2007 gefasst.
Beschluss von 2005
Beglaubigte Abschrift
LANDTAG RHEINLAND-PFAZ zu Drucksache 14/4076
14. Wahlperiode
Beschluss
Unterrichtsversorgung sichern - "Vertretungsmöglichkeiten für Altersteilzeitlehrkräfte im Rahmen von PES". Der Landtag stellt fest, dass die in Rheinland-Pfalz bestehenden rechtlichen Regelungen für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit im Schulbereich bei den betroffenen Lehrkräften großen Zuspruch gefunden haben. Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, die spezifischen Anforderungen und die besonderen Belastungen des Lehrerberufs mit der individuellen Lebensplanung der Lehrkräfte in Übereinstimmung zu bringen.
Der Landtag begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, im Rahmen des "Projektes Erweiterte Selbstständigkeit" (PES) kurzfristig drohenden temporären Unterrichtsausfall dadurch zu vermeiden, dass jetzt erstmalig auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindliche Lehrkräfte einbezogen werden können. Diese dürfen demnach Vertretungsunterricht in einem Umfang von bis zu sechs Wochenstunden und für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu sechs Monaten übernehmen. Gemeinsam mit der weit gehenden Möglichkeit, kürzere Vertretungseinsätze auch während des gesamten Schuljahres zu übernehmen, wird dadurch im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen die notwendige Flexibilität für den Einsatz dieser für die Schulen wertvollen Lehrkräfte auch während der Freistellungsphase der Altersteilzeit gewährleistet.
Darüber hinaus begrüßt der Landtag die seitens des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend zugelassene Verfahrensweise, eine bereits genehmigte Altersteilzeit auf Antrag der Lehrkraft um ein Schuljahr zu verkürzen, wenn dies aus unterrichtsorganisatorischen Gründen sachgerecht erscheint.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- alle PES-Schulen über diese erweiterten Möglichkeiten der Rekrutierung von Vertretungslehrkräften umfassend zu informieren,
- sich darum zu bemühen, weitere Schulen in das Programm "Projekt Erweiterte Selbstständigkeit" (PES) aufzunehmen,
- innerhalb des rechtlichen Rahmens der Altersteilzeit für die Lehrkräfte auch weiterhin für größtmögliche Flexibilität Sorge zu tragen.
Vorstehender Beschluss wurde vom Landtag in seiner 93. Sitzung am 28. April 2005 gefasst.
Mainz, den 03. Mai 2005
gez. Christoph Grimm
Präsident des Landtags
Vorstehende Abschrift stimmt mit der Urschrift überein.
Mainz, den 03. Mai 2005
(gez. Prof. Dr. Klaus-Eckart Gebauer)
Direktor beim Landtag
Beschluss von 2002
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode
Beglaubigte Abschrift
zu Drucksachen 14/505/843
Beschluss
Erweiterte Selbständigkeit von Schulen
Der Landtag stellt fest, dass im Rahmen der Qualitätsentwicklung von Schule auch die Selbstverantwortung von Schule im Bereich der Organisation von Vertretungsunterricht eine deutliche Erweiterung erfahren soll. Die Zuweisung von eigenverantwortlich zu verwaltenden Vertretungsmitteln kann zu einer spürbaren Reduzierung von temporärem Unterrichtsausfall führen, wie der Versuchsverlauf gezeigt hat. An diesem Versuch haben in der vergangenen Legislaturperiode zehn Schulen in Rheinland-Pfalz mit einem eigenständigen Vertretungsmittelbudget teilgenommen.
Der Landtag begrüßt die positive Aufnahme des Projektes durch die teilnehmenden Schulen und die erfolgte Reduzierung des Unterrichtsausfalls. Die Schulen haben dabei unterschiedliche Vertretungskonzepte entwickelt: Sie nutzten das bereitstehende Budget zur Vergütung von Mehrarbeit, für kurzfristige Vertretungsverträge, zur Einrichtung einer Vertretungsbereitschaft oder auch zur Honorierung qualifizierter Vertretungskräfte aus dem schulischen Umfeld.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, das bereits erprobte Projekt nun durch eine schrittweise Ausdehnung auf weitere Schulen zu übertragen. Dazu werden 2,5 Mio. € 2002 und 10,2 Mio. € 2003 in den Landeshaushalt eingestellt. Die bereits begonnene Entwicklung eines Erhebungsinstrumentariums zur Dokumentation des Unterrichtsausfalls soll dabei fortgeführt werden.
Vorstehender Beschluss wurde vom Landtag in seiner 21. Sitzung am 15. März 2002 gefasst.
Mainz, den 20. März 2002
gez. Christoph Grimm
Präsident des Landtags
Vorstehende Abschrift stimmt mit der Urschrift überein.
Mainz, den 20. März 2002