Vorzeitige Einschulung
Wenn Kinder schon im Alter von vier oder fünf Jahren im Lesen und/oder Rechnen weiter sind als normale Erstklässler, sollte über eine vorzeitige Einschulung nachgedacht werden. Solche Kinder haben sich oft schon im Kindergarten meist ältere Kinder zum Spielen ausgewählt und drängen selbst darauf, endlich in die Schule gehen zu dürfen. Die Vor- und Nachteile einer vorzeitigen, aber auch einer Nichteinschulung für das betroffene Kind muss man sorgfältig gegeneinander abwägen.
Alle Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres sechs Jahre alt werden, werden in diesem Jahr schulpflichtig. Das Anmeldeverfahren findet jeweils nach den Sommerferien des Vorjahres statt.
Jüngere Kinder können die Schule besuchen, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Sie werden als „Kann-Kinder“ bezeichnet. Die Anmeldung dieser Kinder kann in der zweiten Februarhälfte vor Schuljahresbeginn erfolgen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
Wenn es erforderlich erscheint, wird die Schulleitung vor der Aufnahme von Kann-Kindern Maßnahmen durchführen, um sich ein Bild von der Entwicklung des Kindes zu machen. Es ist z. B. sinnvoll, ein ausführliches Gespräch mit dem Kind zu führen und ggf. das Kind in Spielsituationen zu beobachten. Mit Zustimmung der Eltern sollen die Beobachtungen der Erzieherin oder des Erziehers im Kindergarten mit einbezogen werden. Die Ergebnisse von rein kognitiven Tests allein sind für eine Aufnahmeentscheidung nicht hinreichend. Die Teilnahme an einem solchen Test ist in jedem Falle freiwillig. Sollte die Schulleitung zu dem Ergebnis kommen, das Kind nicht aufzunehmen, so muss sie dies den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich begründen.
im Fachartikel von Dr. Nadine Seddig & Lisa Pohlmeier, Ressortleiterin & Projektleiterin im Ressort Kita der Karg-Stiftung