Informationen zur neuen dienstlichen E-Mail-Adresse
Im Laufe des Schuljahres 2025/2026 wird im Bildungsportal RLP eine dienstliche E-Mail-Adresse als Teil des digitalen Lehrkräftearbeitsplatzes zur Verfügung stehen. Diese Adresse ersetzt künftig das bestehende Angebot des PL. Siehe dazu auch das EPoS-Schreiben des BM vom 07.07.2025.
Die wichtigsten Informationen zur dienstlichen E-Mail-Adresse im Überblick:
• Speicherplatz: Die neuen E-Mail-Postfächer bieten 1 GB Speicher.
• Bereitstellung: Sie werden zentral über die Benutzerverwaltung des Bildungsportals RLP erstellt.
• Zugriff: Die Postfächer sind direkt im Bildungsportal RLP oder über ein E-Mail- Programm per IMAP-Schnittstelle nutzbar.
• Adressformat: Die E-Mail-Adresse lautet z. B. Vorname.Nachname@schulen.rlp.de. Bei gleichen Namen wird eine Zahl ergänzt, z. B. Vorname.Nachname2@schulen.rlp.de.
Diese neuen Postfächer ersetzen das bisherige Berater-E-Mail-System (...@schulname.bildung-rp.de), das aktuell an vielen Schulen verwendet wird.
Wichtig: Das bisherige System wird voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2025/2026 abgeschaltet, eine ausreichende Übergangsfrist wird jedoch gestellt.
Zeitplan:
• Erstes Halbjahr 2025/26 bis Schuljahresende: Die neuen E-Mail-Postfächer werden schrittweise im Bildungsportal RLP eingeführt.
• Jetzt schon möglich: Melden Sie Ihren Bedarf als Schule bereits jetzt über folgendes Formular: https://evaluation.bildung-rp.de/befragung.aspx?Code=pxyr
Freiwillige Nutzung - mit Beteiligung der Personalräte:
Die Nutzung der neuen E-Mail-Adresse ist freiwillig. Falls Ihre Schule sich entscheidet, diese dienstliche E-Mail als verbindliches Kommunikationsmittel einzuführen, müssen die örtlichen Personalräte eingebunden werden.
Verwendungszweck und Dateianhänge
Die bereitgestellte E-Mail-Adresse ist nur für dienstliche Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung im privaten Kontext ist nicht zulässig.
Das CERT-rlp gibt eine Liste von potenziell schädlichen Dateitypen vor, die bei Einlieferung aus dem Internet entfernt werden. Diese können nicht wiederhergestellt werden. Sowohl Dateiendung als auch der Medientyp (MIME-Type) werden dabei berücksichtigt. Betroffene Dateianhänge werden durch einen Hinweis im Anhang ersetzt. Bei offensichtlich schädlichen Anhängen wird der E-Mailempfang abgelehnt.
Dateien mit aktiven Makros werden immer ersetzt. Bitte beachten Sie dies in der Kommunikation mit externen Stellen, da Ausnahmen nicht möglich sind.
Hinweis:
Mit einem Passwort verschlüsselte ZIP-Archive können für den Empfang und Versand von Dateien uneingeschränkt genutzt werden
Die Übersicht der gesperrten Dateiendungen finden Sie hier.
Die Übersicht der gesperrten Medientypen finden Sie hier.
FAQ zum neuen E-Mailsystem
Nein, das E-Mailsystem mit schulindividuellen Adressen muss zum Ende des Schuljahres 2025/2026 abgeschaltet werden.
Nein, das E-Mailsystem mit schulindividuellen Adressen muss zum Ende des Schuljahres 2025/2026 abgeschaltet werden. Ein Zugriff oder eine Umleitung sind dann nicht mehr möglich.
Bis zur Abschaltung des Altsystem zum Sommer 2026 können beide Systeme parallel genutzt werden. Wir empfehlen in diesem Fall die Einrichtung einer Weiterleitungim Altsystem, ggf. mit automatischer Information an die Absenderin oder den Absender.
Ja, bis Sommer 2026 bleibt das Altsystem aktiv. Sie können dort eine Umleitung der E-Mails einrichten. Zusätzlich kann eine automatische Information mit freiem Text an die Absenderin oder den Absender geschickt werden. Darin kann beispielsweise auf die neue Adresse hingewiesen werden.
Nein, es erfolgt keine Migration von E-Mailadressen oder den Inhalten der Postfächer.
Nein, das E-Mailsystem EPoS (Elektronische Post für Schulleitungen) ist ein separates System und wird nicht von der Umstellung betroffen.
Nein, eine Migration bestehender externer Konten ist nicht möglich.
Grundsätzlich sind personalisierte Adressen vorgesehen. Darüber hinaus können auf Antrag Funktionspostfächer eingerichtet werden. Details zum Verfahren werden zum Start bekannt gegeben.
In der Regel können E-Mails dann nicht mehr empfangen werden. Die versendende Stelle wird entsprechend automatisch informiert. Die Verantwortung für das Postfach liegt bei der Lehrkraft.
Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Standardmäßig ist kein automatische Erhöhung vorgesehen.
Eine Verschlüsselung wäre nur über einen E-Mailclient möglich, der über IMAP auf das Postfach zugreifen kann.
Diese Funktion wird erst später verfügbar sein.
Nein, hierbei handelt es sich um ein Postfach im Rahmen des digitalen Lehrkräftearbeitsplatz. E-Maildienste für Schülerinnen udn Schüler können über IServ RLP bereitgestellt werden.