Häufige Fragen Software für Schulen

Hinweise zur Lizenzierung von Software im schulischen Umfeld

In letzter Zeit erreichen uns viele Anfragen bezüglich der Lizenzierung von Software im schulischen Umfeld. Einige davon möchten wir auf diesem Wege beantworten und klarstellen

FAQ Software für Schulen

Es gibt KEINEN Rahmenvertrag des Landes, der Schulen KOSTENFREI Microsoft-Produkte zur Verfügung stellt.

Grundsätzlich sind bei jedem Einsatz von Softwareprodukten die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten. Informationen zu Cloud-basierten Softwaremodellen finden Sie hier.

Grundsätzlich unterliegt jede Software einem Urheberrecht, einem damit verbundenen Vermarktungsrecht sowie einen Lizenzrecht, unabhängig davon, ob eine Software kostenpflichtig ist oder nicht. 
Bei Open Source Software ist diese Lizenz oftmals bereit automatisch erteilt, bei kommerziellen Produkten nicht. Manche kommerzielle Produkte dürfen kostenlos im schulischen Umfeld eingesetzt werden, andere nur im privaten Umfeld. Hier ist jeweils eine Einzelfallbetrachtung notwendig, um keinen Lizenzverstoß zu begehen. Die Informationen finden Sie im allgemeinen in der Software oder auf der Homepage des Anbieters. Sofern Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie beim Hersteller der Software nach und lassen sich gegebenenfalls ein Nutzungsrecht schriftlich geben.

Bei kommerzieller Software werden durch die Hersteller verschiedenen Modelle der Lizenzierung angeboten. Diese unterscheiden sich in Umfang und Laufzeit.

  • Umfang
    • Schullizenz: Diese Lizenzform gilt für alle Geräte in der Schule, unabhängig von der Anzahl.
    • Mehrplatzlizenz: Hier gilt die Lizenz für eine vorgegebene Anzahl an Geräten oder gleichzeitigen Benutzern. Bei Geräten dürfen Sie die Software nicht auf mehr Geräten installieren, als Sie lizenziert haben.
    • Einzelplatz: Diese Lizenz gilt jeweils für genau ein Gerät.
  • Laufzeit
    • Dauerhafte Kauflizenz: Diese Lizenz wird einmalig von Ihnen erworben und gilt dann unbefristet.
    • Befristete Lizenz: Diese Lizenz wird einmalig erworben und gilt für eine bestimmte Dauer.
    • Mietlizenz/Abo: Bei dieser Form schließen Sie eine Art Mietvertrag für die Software ab. Die Lizenz gilt solange der Mietvertrag läuft.
    • Landeslizenz: Bei dieser Lizenzform ist das Land für alle Schulen zentraler Lizenznehmer und stellt die Software den Schulen zur Verfügung.

In der Praxis werden Sie meist auf Kombinationen aus Anzahl und Laufzeit treffen.

Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvertrag, aus dem Schulen Microsoft-Software zu vergünstigten Konditionen erwerben können. Dabei handelt es sich um dauerhafte Einzelplatz-Kauflizenzen. Die erworbenen Lizenzen gelten also für genau ein Produkt, dauerhaft und sind auf jeweils ein Gerät beschränkt. Ein Beispiel dafür ist Microsoft Office. Die Schule erwirbt eine bestimmte Version (z.B. Microsoft Office 2019 Standard) in einer festgelegten Anzahl. Möchte die Schule später weitere Computer ausrüsten oder auf eine neuere Version umstellen, so müssen neue Lizenzen erworben werden.

Der Beitritt zum Microsoft Select Rahmenvertrag ist für Schulen kostenlos und erfolgt bei der ersten Bestellung einer Lizenz. Anschließend haben die Schulen über das Verwaltungsportal eine Vertrags- und Lizenzübersicht. In der Vergangenheit wurden seitens Microsoft Lizenzprüfungen durchgeführt, bei denen Produkte, Anzahl und Rechnungen kontrolliert wurden. Lizenziert sind ausschließlich die Produkte und die Anzahl, die Sie erworben haben und mittels Rechnung nachweisen können. Der Microsoft Select Vertrag beinhaltet also NICHT automatisch alle Lizenzen für alle Produkte. 

Es gibt KEINEN Rahmenvertrag des Landes, der Schulen KOSTENFREI Microsoft-Produkte zur Verfügung stellt.

Der bundesweite FWU Rahmenvertrag ist zum 31.05.2023 ausgelaufen. Details dazu finden Sie hier.