Ansprechpersonen und Unterstützung in akuten schulischen Krisenfällen

Jede Schule sollte über ein Kontaktverzeichnis für den Notfall verfügen.
Eine Vorlage findet sich in der „Handreichung für den Umgang mit Krisensituationen an Schulen“ sowie als individuell anpassbare Word-Vorlage hier.

Die wichtigsten Unterstützungs- sowie Meldesysteme im Krisenfall

Bei Gefahr im Verzug alarmieren Sie unverzüglich die zuständigen Notdienste:

110 - Polizei

112 - Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz

Außerhalb von akuten Gefahrenlagen, finden Sie über die Dienststellensuche der Polizei die für Ihre Schule zuständige polizeiliche Dienststelle und können hierüber Kontakt aufnehmen mit den Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeitern der Polizei Rheinland-Pfalz.

Für die Bewältigung außergewöhnlichen Gefahrenlagen ist ein kooperatives Zusammenwirken zwischen Schule und zuständigen Behörden und Organisationen unerlässlich. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, dass ein Mitglied der Schulleitung oder des schulinternen Krisenteams während des Einsatzes dauerhaft Verbindung zur Einsatzleitung hält.

 

Beratung, Begleitung und Unterstützung bei schulfachlichen und rechtlichen Fragen erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpersonen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Sowohl die Schulfachreferentinnen und -referenten (Referate 33 bis 38) als auch die Juristinnen und Juristen (Referat 31) können in schwerwiegenden Fällen die Schule beraten, begleiten und unterstützen. Viele Notfallsituationen sind z. B. mit schulischen Maßnahmen, zu klärenden Beschuldigungen, Widersprüchen, gerichtlichen Vertretungen oder Verwaltungshandeln der unterschiedlichsten Art verknüpft.

Außerdem kann die ADD geeignete Ansprechpersonen für die Intention, Erstellung und Handhabung von Notfallplänen vermitteln.

Bei schulpsychologischem Unterstützungsbedarf ist das regional zuständige Schulpsychologische Beratungszentrum (SPBZ) im Pädagogischen Landesinstitut stets der erste Ansprechpartner der Schulen.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Kooperation durch die Schulleitung oder andere Mitglieder des schulischen Krisenteams kann Ihnen in schulischen Krisenfällen sowie in Bedrohungssituationen helfen, als Schule strukturiert und wirksam zu handeln.

Sollte eine direkte Kontaktmöglichkeit mit dem zuständigen Schulpsychologischen Beratungszentrum nicht gegeben sein, besteht auch die Möglichkeit, sich an den landesweiten Koordinator des Arbeitsbereichs Krisenmanagement im Pädagogischen Landesinstitut zu wenden.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

In besonderen Fällen besteht eine Informationspflicht der beteiligten Schulen gegenüber der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Falls diese bzw.
dieser nicht erreichbar ist, müssen die Juristinnen und Juristen oder die Abteilungsleitung der ADD informiert werden. 

Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP)

Wenn eine Person im Rahmen eines schulischen Notfallereignisses zu Schaden gekommen ist, so ist unverzüglich auch die Unfallkasse als zuständiger Unfallversicherungsträger zu informieren. Neben den körperlichen Verletzungen stellen seelische Beeinträchtigungen ebenfalls einen Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Schulen in Rheinland-Pfalz sind nach der Verwaltungsvorschrift vom 26.03.2010 gehalten, ihre Unfallanzeigen über EPoS zu übermitteln. Mit dem Schulverwaltungsprogramm edoo.sys besteht die Möglichkeit auf einfachem Weg ihre Unfallanzeigen zu erstellen. Nähere Informationen unter: https://www.ukrlp.de/medien/formulare/unfallanzeige

Institut für Lehrergesundheit (IfL)

Unfälle von Schulleitungen, Lehrkräften oder pädagogischen Fachkräften müssen zudem an das Institut für Lehrergesundheit gemeldet werden.

Bei außergewöhnlichen Ereignissen versucht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Kontakt zu den Verunfallten aufzunehmen, um über weitere Maßnahmen zu beraten. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
sowie Psychologinnen und Psychologen unterstützen Betroffene und arbeiten eng mit weiteren Partnerinnen und Partnern zusammen (z. B. Kliniken im Bereich der Universitätsmedizin, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie den Schulpsychologischen Beratungszentren). Im weiteren Verlauf können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Institutes Betroffene bei Wiedereingliederungsmaßnahmen begleiten, auch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Schulinternes Vorgehen im Akutfall

Schulintern sollte in schulischen Krisenfällen das an jeder Schule vorgeschriebene schulische Krisenteam zusammentreten.

Die Hinweise der Handreichung für den Umgang mit Krisensituationen an Schulen  sind zu beachten (vgl. Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen“).