Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Gerade wenn es um Gleichstellung geht, kommt der öffentlichen Verwaltung eine besondere Vorbild- und Vorreiterfunktion zu.
Dieser Verantwortung trägt das 2015 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Rechnung. Es hat die Grundlage für die Frauenförderung im öffentlichen Dienst geschaffen und ist ein wichtiges Instrument zeitgemäßer Personalentwicklung.
Gleichstellungsbeauftragte unterstützen die Schulleitung bei der Umsetzung des LGG.
Zur Einführung in diese Aufgaben bietet das Zentrum für Schulleitung und Personalführung im Herbst jeden Jahres ein Kontaktseminar für neu ernannte Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen an. Darüber hinaus wird die Vernetzung und Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten durch Online Arbeitskreise gefördert.
Ihre Ansprechpartnerin: Melanie Holdermann
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Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen
Zu unseren Veranstaltungen können Sie sich anmelden über Fortbildung Online (Stichwort: ZfS).
Unsere aktuellen Publikationen finden Sie unter Service.