Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist ein Verwaltungsverfahren. Es wird eingeleitet, wenn sich aus  der individuellen Lernprozessbegleitung und dem individuellen Förderplan Anhaltspunkte ergeben, dass eine Schülerin oder ein Schüler für eine volle schulische Teilhabe und einen erfolgreichen Bildungsweg sonderpädagogische Bildungsangebote benötigt.

Das sonderpädagogische Gutachten nimmt die Auswirkungen einer Behinderung/Beeinträchtigung auf schulisches Lernen und auf das Erreichen von schulischen Bildungszielen in den Blick. Es dient der Schulbehörde als Grundlage, einen sonderpädagogischen Förderbedarf in einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt identifizieren und feststellen zu können.