Unterricht in der Förderschule

Förderschulen sind allgemeinbildende Schulen. Sie sind Lernorte für Schülerinnen und Schüler,

  • bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat und 
  • deren Eltern diesen Lernort gewählt haben (§ 59 Abs. 4 Schulgesetz).

Die Schulart ist nach Förderschulformen gegliedert. Das Unterrichtsangebot und die angebotenen Schulabschlüsse orientieren sich an den verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten.

Förderschulen sind in der Regel Ganztagsschulen in verpflichtender Form; im Förderschwerpunkt Lernen sind sie Halbtagsschulen, die ein Ganztagsangebot haben können (Ganztagsschule in Angebotsform).

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