Schulabschlüsse

In Rheinland-Pfalz wird Unterricht in folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten angeboten. Aus den jeweiligen Bildungsgängen leiten sich das Unterrichtsangebot und die angestrebten Schulabschlüsse ab.

FörderschwerpunktBildungsgängeAbschlüsse

Lernen

Lernen
(9 Klassenstufen)
 

 

  •  Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (besondere Form der Berufsreife)
  • nach dem freiwilligen 10. Schuljahr: Abschluss der Berufsreife

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die im Bereich des schulischen Lernens, der Leistung sowie des Lernverhaltens sonderpädagogische Unterstützung benötigen, um eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen (sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen). Es handelt sich um einen eigenen Bildungsgang, der sich nach dem Bildungsgang entsprechenden Lehrplänen richtet und als Abschluss die besondere Form der Berufsreife vermittelt. Diese kann durch den Besuch eines freiwilligen 10. Schuljahres zum Abschluss der Berufsreife erweitert werden.

FörderschwerpunktBildungsgänge 
Sprache
  • Bildungsgang Grundschule (Klassenstufen 1 und 2)
 

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Unterstützung im Bereich der Sprache, des Sprechens und des kommunikativen Handelns benötigen, um eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen (sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache). Der Unterricht erfolgt im Bildungsgang Grundschule und nach den Regelungen und Vorgaben für die Grundschule. Ziel des Unterrichtes ist es, den Schülerinnen und Schülern so früh wie möglich den Übergang in die Grundschule zu ermöglichen. Die Dauer des Schulbesuchs beträgt in der Regel zwei Jahre, danach sollte der Übergang in die Grundschule erfolgen. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt. In der Regel ist ein Förderschulkindergarten angegliedert.

FörderschwerpunktBildungsgängeAbschlüsse

ganzheitliche Entwicklung

  • ganzheitliche Entwicklung (12 Klassenstufen)
  • Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die in allen Entwicklungsbereichen (geistige Entwicklung, Wahrnehmung, Motorik, Sprache und soziale Entwicklung) umfassende sonderpädagogische Unterstützung benötigen, um eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen (sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung). Es handelt sich um einen eigenen Bildungsgang, der sich nach eigenen Lehrplänen richtet. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf eine möglichst selbständige Lebensführung und auf eine berufliche Tätigkeit im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten vorzubereiten.   

Mit dem 10. Schulbesuchsjahr werden alle Schülerinnen und Schüler in die Werkstufe aufgenommen. In der Werkstufe liegt der Schwerpunkt des Unterrichts auf der Ausgestaltung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Hinblick auf den Übergang in eine berufliche Tätigkeit. Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung werden in der Regel als Ganztagsschule geführt. Die Schule führt zu einem besonderen Abschluss, dem Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung.

FörderschwerpunktBildungsgängeAbschlüsse
motorische Entwicklung
  • ganzheitliche Entwicklung (12 Klassenstufen)
  • Lernen (9 Klassenstufen, die sich auf 10 Schuljahre verteilen)
  • Berufsreife (9 Klassenstufen, die sich auf 10 Schuljahre verteilen)
  • Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
  • Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (besondere Form der Berufsreife)
  • Abschluss der Berufsreife

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Unterstützung im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung benötigen, um eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen (sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt motorische Entwicklung). Ziel ist es, durch individuelle Hilfen eine Erweiterung der Ausdrucks-, Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten zu erreichen. Der Unterricht erfolgt in folgenden Bildungsgängen mit den jeweiligen Abschlussmöglichkeiten:

  • Grundschule und Berufsreife (9 Klassenstufen, die sich auf 10 Schuljahre verteilen)
  • Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (9 Klassenstufen, die sich auf 10 Schuljahre verteilen)
  • Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (12 Klassenstufen).

Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt.

FörderschwerpunktBildungsgängeAbschlüsse

sozial-emotionale Entwicklung

Lernen (9 Klassenstufen)

Berufsreife (9 Klassenstufen)

  • Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (besondere Form der Berufsreife)
  • Abschluss der Berufsreife

 

 

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Unterstützung in den Bereichen 

  • emotionale und soziale Entwicklung, 
  • des Erlebens sowie 
  • der Selbststeuerung 

benötigen, um eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen (sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung). Diese Förderschulform ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, den Abschluss der Berufsreife oder den Abschluss der " besonderen Form der Berufsreife" der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zu erreichen. Schulen mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung werden als Ganztagsschulen geführt.

Veröffentlichung:

FörderschwerpunktBildungsgängeAbschlüsse

Schule für Blinde

Schule für Sehbehinderte

  • ganzheitliche Entwicklung (12 Klassenstufen)
  • Lernen (9 Klassenstufen)
  • Berufsreife (9 Klassenstufen)
  • Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
  • Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (besondere Form der Berufsreife)
  • Abschluss der Berufsreife 
Schule für Blinde und Sehbehinderte 
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die blind sind oder durch eine vergleichbare, starke Sehbeeinträchtigung eingeschränkt sind und bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.

Der Unterricht berücksichtigt das vorhandene Sehvermögen und entwickelt die Sehfähigkeit weiter bzw. ermöglicht das Lernen ohne visuelle Eindrücke. Umfassende sonderpädagogische und individuelle Hilfen zielen darauf, schulisches Lernen zu unterstützen sowie die Entwicklung der Orientierung und des Verhaltens bei Anforderungen des Alltags zu fördern. 

 

Diese Schulformen werden als Ganztagsschule geführt. Es gibt in Rheinland-Pfalz eine Schule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied.

FörderschwerpunktBildungsgängeAbschlüsse
Schule für Gehörlose und Schwerhörige 
  • ganzheitliche Entwicklung (12 Klassenstufen)
  • Lernen (9 Klassenstufen)
  • Bildungsgang Berufsreife (9 Klassenstufen)
  • Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
  • Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (besondere Form der Berufsreife);
  • Abschluss der Berufsreife
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die gehörlos sind oder eine vergleichbare, starke Hörbeeinträchtigung haben  bzw. die schwerhörig sind und bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Der Unterricht berücksichtigt das vorhandene Hörvermögen und entwickelt die Hör- und Sprachfähigkeit weiter. Umfassende sonderpädagogische und individuelle Hilfen zielen darauf, schulisches Lernen zu unterstützen sowie die sprachliche Kommunikation in Laut-, Schrift- und Gebärdenform respektive kommunikatives Handeln umfassend zu fördern. 
In den Schulen für Schwerhörige gibt es auch die Möglichkeit, den qualifizierten Sekundarabschluss I zu erreichen.

Schulen für Gehörlose sowie Schulen für Schwerhörige werden als Ganztagsschulen geführt.

In DaunGerolstein und Worms sind Förderschulen als Förderzentren organisiert. Sie bieten Unterricht in bildungsgangübergreifenden Klassen.