Sonderpädagogische Förderung
In Rheinland-Pfalz nehmen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am inklusiven Unterricht teil oder besuchen Förderschulen. Die Grundsatzentscheidung treffen die Eltern; die zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.
Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht bzw. an Förderschulen
- erfolgt im Unterricht, unterstützt durch Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
- berücksichtigt die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen
- basiert auf einer individuellen Förderplanung
- ist auf das Erreichen von Schulabschlüssen ausgerichtet, die den Möglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler entsprechen