Sonderpädagogische Förderung

In Rheinland-Pfalz nehmen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am inklusiven Unterricht teil oder besuchen Förderschulen. Die Grundsatzentscheidung treffen die Eltern; die zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.

Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht bzw. an Förderschulen

  • erfolgt im Unterricht, unterstützt durch Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
  • berücksichtigt die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen 
  • basiert auf einer individuellen Förderplanung
  • ist auf das Erreichen von Schulabschlüssen ausgerichtet, die den Möglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler entsprechen