Sonderpädagogischer Förderbedarf
Der Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf wurde mit den "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland" (Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 5./6. Mai 1994) eingeführt. Er ist eine Übersetzung aus dem Englischen (special educational needs) und drückt aus:
Im Vordergrund stehen jeweils die Förderbedürfnisse des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin in Bezug auf erfolgreiches schulisches Lernen.
Nicht die Diagnose oder Feststellung einer Behinderung ist damit maßgebend, sondern die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen. Damit werden die Auswirkungen einer Behinderung im Hinblick darauf betrachtet, inwieweit sonderpädagogische Beratung, Unterstützung oder sonderpädagogisch ausgerichtete Bildungsangebote zur schulischen Teilhabe erforderlich sind. (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung" vom 20.10.2011)