Sprachförderung "Deutsch als Zweitsprache"
Sprachförderung ist im Rahmen der individuellen Förderung Aufgabe in jedem Fach und Lernbereich des Regelunterrichts. Unterstützt werden die Lehrkräfte hier durch den schulartübergreifenden Rahmenplan „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) mit vielen Anregungen für die Unterrichtspraxis.
Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden Deutschkenntnissen werden also grundsätzlich im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung des Regelunterrichts gefördert. Schulen können daneben zusätzliche Lehrerstundenzuweisungen für besondere Sprachfördermaßnahmen bei der Schulbehörde (ADD) beantragen.
Die besonderen Sprachfördermaßnahmen sind in der Regel wie folgt gestuft:
• Deutsch-Intensivkurse (Primarstufe 10 bis 15 Stunden, Sekundarstufe I 15 bis 20 Stunden) für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie Schulanfängerinnen und Schulanfänger ohne Deutschkenntnisse oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen.
• Deutsch-Kurse (Primarstufe 5 bis 9 Stunden, Sekundarstufe I 5 bis 14 Stunden) für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit geringen Deutschkenntnissen.
• Vierstündige Förderung für Schülerinnen und Schüler, die noch erhebliche Defizite in der deutschen Sprache haben. Eine Gruppe kann ab 4 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Die Teilnehmerzahl soll 10 nicht überschreiten.
• Zweistündige Förderung für Schülerinnen und Schüler, die zwar schon Sprachkenntnisse besitzen, aber noch weiterer Hilfe bedürfen. Eine Gruppe kann ab 4 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Die Teilnehmerzahl soll 10 nicht überschreiten.
• Englischförderung (2 bzw. 4 Wochenstunden) für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 6, die Englisch nachlernen müssen, weil in ihrem Herkunftsland Englisch nicht Pflichtfremdsprache war.
Benachbarte Schulen sollen zusammenarbeiten, insbesondere bei der Einrichtung von schulübergreifenden Deutsch-Intensivkursen. Die Schulbehörde koordiniert diesen Prozess über die Einrichtung von Runden Tischen bei Bedarf vor Ort, an denen Schulen, Schulträger und weitere lokale Akteure wie die Jugendhilfe oder die lokalen Integrationsbeauftragten beteiligt sind.
Übergabebogen Deutschkenntnisse bei Schulwechsel
Damit bei einem Schulwechsel die aufnehmende Schule einen raschen Überblick über den Sprachstand der jeweiligen Schülerin / des jeweiligen Schülers bekommt, nutzen alle Schulen in Rheinland-Pfalz bei einem Schulwechsel einen Übergabebogen. Der Bogen dient der organisatorischen Planung der aufnehmenden Schule. Er ergänzt die Arbeit mit dem schulartübergreifenden Rahmenplan „Deutsch als Zweitsprache“. Die Einschätzung auf dem Übergabebogen erfolgt auf Grundlage der Sprachniveau-Skala des Europäischen Referenzrahmens (GER). Neben der für die Schülerakte bestimmten Vorlage (Din A 4) gibt es eine Vorlage für die Hand der Schülerin / des Schülers (Din A 5). Die entsprechenden Dateien finden Sie bei dem Links & Materialien.
Sprachförderung in Rheinland-Pfalz
Mehr Infos und Materialien
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