Sprachförderlehrkräfte
Aufgrund der aktuellen Zuwanderungssituation bleiben Maßnahmen zur Sprachförderung an Schulen weiter notwendig. Aus diesem Grund besteht derzeit nach wie vor Bedarf an Sprachförderlehrkräften. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen, die Vergütung nach der Entgeltordnung Lehrkräfte zum TV-L. Wir sind interessiert an Bewerber:innen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung, in Ausnahmefällen können auch Bewerber:innen mit Erster Staatsprüfung oder vergleichbarer Ausbildung berücksichtigt werden.
Sofern Sie an einer Tätigkeit als Sprachförderlehrkraft interessiert sind, bewerben Sie sich für befristete Stellen im
Sie können sich dort für die Beschäftigungsart „Einsatz als Sprachförderlehrkraft“ registrieren und angeben, welchen Studienabschluss Sie vorweisen. Bitte geben Sie dort auch an, wenn Sie über ein universitäres Zusatzstudium Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache verfügen. Bitte laden Sie sämtliche Nachweise im Bewerbungsportal hoch.
Kontakt
Aufsichtsbezirk Trier
Ursula.Biehl(at)add.rlp.de
Aufsichtsbezirk Koblenz
Karina.Abramian(at)add.rlp.de
Aufsichtsbezirk Neustadt/W.
Martina.Lutz(at)addnw.rlp.de