Sprachförderlehrkräfte

Aufgrund der aktuellen Zuwanderungssituation besteht weiterhin Bedarf an Sprachförderlehrkräften an Schulen. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen. Bei entsprechender Eignung und dauerhaftem Bedarf besteht die Möglichkeit zur Entfristung. Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte TV-L. Wir sind interessiert an Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Lehramtsausbildung, in Ausnahmefällen können auch Bewerberinnen und Bewerber mit Erster Staatsprüfung oder vergleichbarer Ausbildung (universitärer Abschluss) berücksichtigt werden.

Sofern Sie an einer Tätigkeit als Sprachförderlehrkraft interessiert sind, bewerben Sie sich für befristete Stellen im  

Bewerbungsportal. 

Sie können sich dort für die Beschäftigungsart „Einsatz als Sprachförderlehrkraft“ registrieren und angeben, welchen Studienabschluss Sie vorweisen. Bitte geben Sie dort auch an, wenn Sie über ein universitäres Zusatzstudium Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache verfügen. Bitte laden Sie sämtliche Nachweise im Bewerbungsportal hoch.

Kontakt

Aufsichtsbezirk Trier
Jens.Kemper(at)add.rlp.de

Aufsichtsbezirk Koblenz
Karina.Abramian(at)add.rlp.de

Aufsichtsbezirk Neustadt/W.
Martina.Lutz(at)addnw.rlp.de

 

 

Bewerberverfahren für Schuldienst Rheinland-Pfalz

Bewerbung auf dem PES Portal

Anerkennung einer ausländischen Lehramtsqualifikation

Wenn Sie Ihre Lehramtsqualifikation im Ausland abgeschlossen haben und im rheinland-pfälzischen Schuldienst als Lehrkraft arbeiten wollen, benötigen Sie für die Bewerbung die Anerkennung oder Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.