Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dessen Umsetzung am Studienseminar für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen in Trier

Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland macht es in Absatz 1 klar:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!“
Dies gilt (in Zusammenfassung des Absatz 3) für „Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft, Religion, Glaubensrichtung, Behinderung oder politische Anschauung“.
Obwohl dieser Grundsatz jedermann bekannt ist, gibt es im Berufsleben immer wieder Ereignisse, die – gewollt oder ungewollt – diesem Grundsatz entgegenstehen. Seit 2006 wird dieser Grundsatz durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) konkretisiert.
Die vorliegende Selbstverpflichtung soll präventiv unsere Anwärterinnen und Anwärter, aber auch die Fachleiterinnen und Fachleiter vor Ungleichbehandlung schützen. Gleichzeitig soll es auch Seminarleitung und Fachleitern / Fachleiterinnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und zu respektvollem, angemessenem Verhalten anleiten.

Zunächst sollen die Handlungsfelder definiert werden, in denen die Einrede der Ungleichbehandlung möglich sein könnte:

  • Bei der Einstellung von Personal
  • Bei der Bewertung von Seminarleistungen
  • In der Kommunikation (sprachlich)
  • Bei der Terminierung von Veranstaltungen
  • Bei der Zuteilung von Räumlichkeiten
  • Im Zusammenspiel von Nähe und Distanz
  • Bei der Auswahl von Themen und Beispielen, die stigmatisierend sein könnten.

Unser Verhaltenskodex:

  1. Wir gestalten gemeinsam eine pluralistische Seminarkultur, in der niemand aufgrund seiner Herkunft, Religion, Geschlecht, Identität, Behinderung oder Lebenssituation ausgegrenzt wird.
  2. Wir begründen unsere Beurteilungen kriteriengeleitet und reflektieren unsere Wahrnehmungen angemessen.
  3. Wir kommunizieren auf Augenhöhe und nutzen Machtpositionen nicht aus.
  4. Wir unternehmen und sagen nichts, was unsere Gegenüber in irgendeiner Weise herabwürdigt.
  5. Wir akzeptieren ein „Nein“ in Bezug auf unerwünschtes Verhalten.
  6. Wir sorgen dafür, dass sexuelle Belästigung oder gar sexualisierte Gewalt bei uns keinen Platz hat.
  7. Wir wahren die angemessene Balance zwischen Nähe und Distanz.
  8. Wir nehmen Beschwerden, die sich auf Aspekte der Ungleichbehandlung, Belästigung und sexualisierter Gewalt beziehen, ernst und greifen entschieden ein.
  9. Wir gehen sensibel mit besonderen Lebensumständen und Lebenssituationen um.

Trier, den 26. September 2024