Hilfe Kurs im Vorbereitungsdienst

Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden. Somit müssen alle Lehrkräfte zu Ersthelferinnen und Ersthelfern ausgebildet werden. 
Dies geschieht in der Einführungsphase des Vorbereitungsdienstes in den Räumlichkeiten des Studienseminars für berufsbildende Schulen in Trier. Im Rahmen eines Erste-Hilfe-Trainings am langen Nachmittag werden Sie fortgebildet, wobei die Inhalte der Fortbildung schulspezifisch ausgerichtet sind. 

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten der Ersten-Hilfe-Lehrgänge für die Lehramtsanwärter*innen.