Individuelle Förderplanung

Es bewährt sich in der Praxis für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungs- und Entwicklungsbedürfnissen (zum Beispiel bei Schwierigkeiten im Lern-,  Arbeits- und Sozialverhalten) individuelle Förderplanprozesse zu gestalten. 

Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen (gemäß § 5 InScho) wird ein individueller Förderplan erstellt. Der Förderplanprozess ist Voraussetzung für den Antrag zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (§ 22 Absatz 3 InScho) . Die Festlegung eines Nachteilsausgleichs ist Teil des Förderplanprozesses. 

Förderplanung als Prozess lohnt sich für Schülerinnen und Schüler, weil…

… sie sich beim Erreichen der (selbstgesteckten) Ziele selbstwirksam erleben. 

... sie in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten gesehen werden.

… sie erleben, dass verschiedene Menschen ihre Entwicklung unterstützen möchten und dafür zusammen arbeiten

… sie dadurch indivduell passende Lernangebote und Förderung erhalten.

… sie so bessere Chancen auf gute Bildung und damit auf eine gute Zukunft haben.

 

Förderplanung als Prozess lohnt sich für Sie als Lehrkraft, weil….

… sie in einen Austausch mit ihren Schülerinnen oder Schülern über deren Stärken, Bedürfnisse und Lern- und Entwicklungschancen treten.

… sie die Kompetenzen und individuellen Lernausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler als Ausgangspunkt für schulisches Lernen und weitere Entwicklung nutzen

… eine systemisch-partizipative Förderplanung die Sichtweisen aller Beteiligter (Schülerin oder Schüler, Eltern und Kolleginnen und Kollegen,...) mit einbezieht. 

… sie eine Chance bietet, gut strukturierte und lösungsorientierte Gespräche mit Eltern zu führen.  

… sie damit Schülerinnen und Schülern bessere Chancen auf gute Bildung und damit auf eine gute Zukunft eröffnen.


Rechtliche Grundlage
Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen:
§ 7 Individuelle Förderplanung

Erläuterung
Die Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler mit Behinderungen unterrichten, erstellen nach gemeinsamer Beratung einen individuellen Förderplan.
Die Förderplanung unterstützt die Strukturierung individueller Lernprozesse. Dazu werden im Förderplan die kompetenzorientierten Ziele der Förderung auf der Grundlage der Lernausgangslage der Schülerin oder des Schülers mit Behinderungen definiert. Durch die Dokumentationentsprechender Förder- und Unterstützungsmaßnahmensowie deren Ergebnisse wird zielgerichtete Förderung nachvollziehbar. Die Förderplanung dient als Grundlage zur Evaluierung der individuellen Entwicklungsfortschritte der Schülerin oder des Schülers mit Behinderungen. Der Förderplan erfasst Entscheidungen über einen gewährten Nachteilsausgleich.
Die Eltern sind gemäß § 9 zu beteiligen. Diebetroffenen Schülerinnen und Schüler sind in altersangemessener Form einzubeziehen.
Der Förderplan ist für eine entwicklungsgemäße Förderung regelmäßig auf die Erreichbarkeit der Ziele und die Wirksamkeit der Umsetzungsmaßnahmen zu überprüfen. Er wird mindestens halbjährlich erörtert und fortgeschrieben.

§ 7 enthält Ausführungen zur individuellen Förderplanung, die in allen Schularten die Grundlage einer zielgerichteten Förderung darstellt und der Strukturierung individueller Lernprozesse dient. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortschreibung und die Beteiligung der Eltern werden verankert; auch die altersangemessene Beteiligung der Schülerin oder des Schülers ist vorgesehen. Darüber hinaus wird in Abs. 4 die regelmäßige Fortschreibung und Erörterung verankert.

Verschiedene Wege führen zu einem guten Förderplan...

Förderpläne dokumentieren den Förderprozess einzelner Schülerinnen und Schüler und machen die nächsten Lern- und Entwicklungsschritte transparent. Für die Gestaltung gibt es diverse Möglichkeiten. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, schulintern eine einheitliche Form zu verwenden. Förderpläne dienen als Kommunikationsmedium im Austausch mit den Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen.

Grundsätzlich gilt:

Die Klassenleitung koordiniert den Förderplanprozess (Dienstordnung 1.7.1) Die weiteren Lehrkräfte sind zur Mitwirkung an der Förderplanung verpflichtet. (DO 1…..)

Arbeitshilfen zur Förderplanung können  Kompetenzraster, Portfolio, und das Programm 2p-Potenzial und Perspektive sein. Eine Arbeitshilfe für die Vorbereitung, Strukturierung und Durchführung von Förderplangesprächen ist die "Förderplankonferenz".  

Das Pädagogische Landesinstitut bietet in der Learning Community Selbstlernmethoden zu Förderplanprozessen an, zusätzlich sind Fortbildungen in Präsenz beim Pädagogischen Landesinstitut zu buchen.