Aufnahmebedingungen

  • Erfolgreicher Besuch der Grundschule
  • Integrierte Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz sind aus pädagogischen und organisatorischen Gründen in ihrer Aufnahmekapazität beschränkt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund eines als Losverfahren durchgeführten Auswahlverfahrens im Benehmen mit einem an der Schule gebildeten Aufnahmeausschuss über die Aufnahme (§13 der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO)).