Nachholen von Abschlüssen
In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Nichtschülerprüfung u. a. den Abschluss der Berufsreife oder den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) nachzuholen.
Über die notwendigen Voraussetzungen sowie die entsprechende Verfahrensweise informieren Sie die beigefügten Dokumente.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte dirkt an die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Ansprechpersonen Achim Buchholz Tel.: 0651 9494-694 Achim.Buchholz(at)add.rlp.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht – Koblenz
Ansprechpersonen Eva Schüller Tel.: 0261 20546-13477 Eva.Schueller(at)add.rlp.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht - Neustadt an der Weinstraße
Ansprechpersonen Nadine Frick Tel.: 06321 99-2448 Nadine.Frick(at)addnw.rlp.de
Landesverordnung Nichtschülerprüfung Berufsreife