Wir über uns
Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
Abteilung 5 Referat 9522
Schulbau- und Sportstättenförderung, Wiederaufbau
Ansprechpartner | Telefon | Zuständigkeit |
Verena Weinberg | 06131/16-2920 | Referentin |
Sven Oliver Schneider | 06131/16-5984 | Referent |
06131/16-2889 | Schulaufsichtsbezirk Rheinhessen/Pfalz (Neustadt a.d.W.) | |
Klaus Stulz | 06131/16-2713 | Schulaufsichtsbezirk Koblenz Haushaltsangelegenheiten |
06131/16-2743 | Schulaufsichtsbezirk Trier |
Beratungsgruppe „Pädagogischer Schulbau“ des Pädagogischen Landesinstituts
Eine Kontaktaufnahme seitens der Schulen ist über folgenden Link möglich: Beraterinnen & Berater für Pädagogischen Schulbau.
Wo und bis wann müssen die Zuschüsse beantragt werden?
Der Schulträger meldet das Vorhaben spätestens bis zum 1. August eines Jahres bei der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) an und legt dort spätestens bis zum 1. Oktober eines Jahres die Planungsunterlagen mit dem Antrag auf Erteilung der schulbehördlichen Genehmigung und auf Gewährung einer Zuwendung vor, damit die Maßnahme in das Schulbauprogramm des folgenden Haushaltsjahres aufgenommen werden kann. Es empfiehlt sich, bereits vor Antragstellung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kontakt aufzunehmen.
Zuständige Ansprechpersonen sind:
Ansprechpartner | Telefon | Zuständigkeit |
Aimée Haßdenteufel | 0651/9494-328 | Birkenfeld |
Yvonne Tombers | 0651/9494-976 | Cochem-Zell |
0651/9494-568 | Bernkastel-Wittlich | |
Rainer Foos | 06321/99-2140 | Alzey-Worms Donnersbergkreis Mainz-Bingen Stadt Frankenthal Stadt Mainz Stadt Worms |
Birgit Wanger | 06321/99-2232 | Bad Dürkheim |
Michaela Kempf | 06321/99-2350 | Kaiserslautern (LK) Rhein-Pfalz-Kreis Stadt Ludwigshafen Stadt Pirmasens Stadt Speyer Stadt Zweibrücken Südwestpfalz |
Bernd Siebert | 0261/20546-13433 | Ahrweiler Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Hunsrück |
Sarah Müller | 0261/20546-13435 | Altenkirchen Bad Kreuznach Stadt Koblenz Rhein-Lahn-Kreis Westerwaldkreis |
Iris Schorge | 0261/20546-13434 | KI 3.0 |
Ansprechpartner für "Public Private Partnerships (PPP)"
"Public Private Partnerships (PPP)" - oder: "Öffentlich-Private Partnerschaften" können nur dann aus Schulbaumitteln gefördert werden, wenn sich diese Realisierungsvariante im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung nachweisbar als wirtschaftlicher als eine konventionelle Lösung erweist. Näheres bestimmt die Schulbaurichtlinie (Nr. 3.2).
Bislang wurde in Rheinland-Pfalz keine Schule über dieses Verfahren realisiert.
Auf den gemeinsamen Erfahrungsbericht der Landesrechnungshöfe zur Wirtschaftlichkeit von PPP wird verwiesen.
Beratung zum Thema PPP bietet das Fachreferat 4525 im Ministerium der Finanzen.
Bei allen Fragen zur Schulbauförderung von PPP-Projekten wenden Sie sich bitte an das Schulbaureferat.