Wir über uns

Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz

Abteilung 5 Referat 9522

Schulbau- und Sportstättenförderung, Wiederaufbau

 

Ansprechpartner TelefonZuständigkeit
Verena Weinberg  06131/16-2920Referentin
  
Sven Oliver Schneider06131/16-5984

Referent

N.N.

06131/16-2889

Schulaufsichtsbezirk Rheinhessen/Pfalz (Neustadt a.d.W.)

Klaus Stulz06131/16-2713

Schulaufsichtsbezirk Koblenz

Haushaltsangelegenheiten 

N.N.06131/16-2743Schulaufsichtsbezirk Trier

 

Beratungsgruppe „Pädagogischer Schulbau“ des Pädagogischen Landesinstituts

Eine Kontaktaufnahme seitens der Schulen ist über folgenden Link möglich: Beraterinnen & Berater für Pädagogischen Schulbau.

Wo und bis wann müssen die Zuschüsse beantragt werden?

Der Schulträger meldet das Vorhaben spätestens bis zum 1. August eines Jahres bei der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) an und legt dort spätestens bis zum 1. Oktober eines Jahres die Planungsunterlagen mit dem Antrag auf Erteilung der schulbehördlichen Genehmigung und auf Gewährung einer Zuwendung vor, damit die Maßnahme in das Schulbauprogramm des folgenden Haushaltsjahres aufgenommen werden kann. Es empfiehlt sich, bereits vor Antragstellung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kontakt aufzunehmen. 

Zuständige Ansprechpersonen sind:

Ansprechpartner TelefonZuständigkeit
Aimée Haßdenteufel0651/9494-328

Birkenfeld
Kusel 

Yvonne Tombers0651/9494-976

Cochem-Zell
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Daun
Trier-Saarburg 

Tobias Clemens

0651/9494-568

Bernkastel-Wittlich
Stadt Trier

Rainer Foos06321/99-2140Alzey-Worms
Donnersbergkreis
Mainz-Bingen
Stadt Frankenthal
Stadt Mainz
Stadt Worms
Birgit Wanger06321/99-2232

Bad Dürkheim
Germersheim
Stadt Kaiserslautern
Stadt Landau
Stadt Neustadt
Südliche Weinstraße

Michaela Kempf06321/99-2350Kaiserslautern (LK)
Rhein-Pfalz-Kreis
Stadt Ludwigshafen
Stadt Pirmasens
Stadt Speyer
Stadt Zweibrücken  
Südwestpfalz
Bernd Siebert0261/20546-13433Ahrweiler
Mayen-Koblenz
Neuwied
Rhein-Hunsrück
Sarah Müller0261/20546-13435Altenkirchen
Bad Kreuznach
Stadt Koblenz 
Rhein-Lahn-Kreis
Westerwaldkreis  
Iris Schorge0261/20546-13434KI 3.0

 

Ansprechpartner für "Public Private Partnerships (PPP)"

"Public Private Partnerships (PPP)" - oder: "Öffentlich-Private Partnerschaften" können nur dann aus Schulbaumitteln gefördert werden, wenn sich diese Realisierungsvariante im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung nachweisbar als wirtschaftlicher als eine konventionelle Lösung erweist. Näheres bestimmt die Schulbaurichtlinie (Nr. 3.2).
Bislang wurde in Rheinland-Pfalz keine Schule über dieses Verfahren realisiert.
Auf den gemeinsamen Erfahrungsbericht der Landesrechnungshöfe zur Wirtschaftlichkeit von  PPP  wird verwiesen.

Beratung zum Thema PPP bietet das Fachreferat 4525 im Ministerium der Finanzen.

Bei allen Fragen zur Schulbauförderung von PPP-Projekten wenden Sie sich bitte an das Schulbaureferat.