Schulbauprogramm

Das Schulbauprogramm wird in der Regel in der ersten Jahreshälfte aufgestellt und im Rahmen einer Pressekonferenz am Anfang des dritten Quartales des Jahres bekannt gemacht.

Die Festsetzung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss aller erforderlichen Prüfungen durch das Bildungsministerium. Der Bewilligungsbescheid wird von der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) erteilt. 

Die Höhe des Fördersatzes richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schulträgers und dem besonderen Landesinteresse an der Durchführung der Maßnahme. Der Fördersatz wird gemäß Nr. 5.4 der VV Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus (Schulbaurichtlinie) jährlich im Benehmen mit dem Ministeriums des Innern und für Sport und dem Ministerium der Finanzen neu festgesetzt. 

Veröffentlichungen der Schulbauprogramme seit 2006:

Programm 2006

Programm 2007

Programm 2008

Programm 2009

Programm 2010

Programm 2011

Programm 2012

Programm 2013

Programm 2014

Programm 2015

Programm 2016

Programm 2017

Programm 2018

Programm 2019

Programm 2020

Programm 2021

Programm 2022

Programm 2023

Programm 2024