Schulbauprogramm
Das Schulbauprogramm wird in der Regel in der ersten Jahreshälfte aufgestellt und im Rahmen einer Pressekonferenz am Anfang des dritten Quartales des Jahres bekannt gemacht.
Die Festsetzung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss aller erforderlichen Prüfungen durch das Bildungsministerium. Der Bewilligungsbescheid wird von der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) erteilt.
Die Höhe des Fördersatzes richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schulträgers und dem besonderen Landesinteresse an der Durchführung der Maßnahme. Der Fördersatz wird gemäß Nr. 5.4 der VV Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus (Schulbaurichtlinie) jährlich im Benehmen mit dem Ministeriums des Innern und für Sport und dem Ministerium der Finanzen neu festgesetzt.