Gestaltungshinweise zur Baustellentafel

Nachfolgende Hinweise beziehen sich auf Bauprojekte, die im Rahmen des Landesschulbauprogramms gefördert wurden. Bezüglich anderer Förderprogramme können davon abweichende Bestimmungen gelten. 

Bei Schulbaumaßnahmen, die mit Landesschulbaumitteln gefördert wurden, ist auf der Baustellentafel zu vermerken, dass das Projekt mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz errichtet wird. Dabei ist auf die finanzielle Förderung in gleicher Form wie auf den Bauträger hinzuweisen.

Bezüglich der Gestaltung von Bauschildern für vom Land geförderte Bauprojekte orientiert sich das Land Rheinland-Pfalz grundsätzlich an den graphischen Festlegungen des Bundes („Leitfaden Printmedien und Bauschilder“). In diesem Leitfaden sind auch Informationen über die Typographie enthalten. 

Logos:
- Logo des für Schulbau zuständigen Ministeriums (aktuell: Ministerium für Bildung): LOGO BM.
- Logo Schulbauförderung: LOGO Schulbau.


Beispiel:
Zur Orientierung und Veranschaulichung für die Schulträger kann als Beispiel folgendes Bauschild dienen: Bauschild Münchfeldschule Mainz. 
Bitte beachten Sie, dass Bezeichnung und Logo des aktuell für Schulbau zuständigen Ministeriums verwendet werden müssen (aktuell: Ministerium für Bildung).