Besonderheit bei Großsportanlagen
Bei Großsportanlagen ist vor der formellen Antragstellung eine Planungs- und Finanzierungsberatung durch das für Sport zuständige Ministerium unter Beteiligung des Bildungsministeriums erforderlich.
Als Großsportanlagen gelten alle Vorhaben, deren zuwendungsfähige Kosten den Betrag von 750.000,- € übersteigen (vgl. VV Sportanlangen-Förderung Nr. 8.4).
Wegen der Planungs- und Finanzierungsberatung wenden Sie sich bitte an Frau Julia Groth im Ministerium des Innern und für Sport, Tel: +49 (6131) 16 - 3699, julia.groth(at)mdi.rlp.de.